Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch nach einer kontrovers geführten Debatte eine umfassende Reform des Polizeigesetzes verabschiedet. Mit einer knappen Mehrheit von 60 zu 53 Stimmen ebnete das Parlament den Weg für einen umfangreichen Ausbau digitaler Überwachungsbefugnisse im Freistaat mit einigen Änderungen am vorausgegangenen Regierungsentwurf. Die regierende Minderheitskoalition aus CDU und SPD war dabei maßgeblich auf die Unterstützung des BSW angewiesen, aus dessen Reihen elf der fünfzehn Abgeordneten für das Gesetzesvorhaben votierten.
Demgegenüber stand das Nein der Fraktionen der Grünen, der Linken und der AfD. Ein SPD-Abgeordneter enthielt sich. Das neue Regelwerk, das bereits am heutigen Donnerstag in Kraft tritt, markiert eine Zäsur in der sächsischen Sicherheitspolitik: Es stattet die Polizei mit einem breiten Arsenal digitaler Ermittlungswerkzeuge aus, die weit in den digitalen Raum und das öffentliche Leben hineinreichen.
Zu den Kernstücken der Reform gehört die Erlaubnis, Künstliche Intelligenz für die automatisierte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten einzusetzen. Diese Systeme sollen künftig in der Lage sein, Personen nicht nur über mehrere Kameras hinweg zu verfolgen, sondern auch Verhaltensmuster, gefährliche Gegenstände und Gesichter im Rahmen einer biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit zu erkennen. Ferner erhalten die Behörden die Befugnis, verdeckte Kennzeichenscanner einzusetzen, um gestohlene Fahrzeuge im fließenden Verkehr aufzuspüren.
Auch im Internet wird der Spielraum erweitert: Ermittler dürfen Systeme nutzen, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit frei zugänglichen Netzdaten abgleichen. Für Ermittlungen in verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp steht zudem der Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung bereit. Im analogen Bereich hat die Koalition etwa neue Kompetenzen zur Drohnenabwehr verankert.
Justiz-Frist zwingt Koalition zum Handeln
Die Verabschiedung erfolgte unter Zeitdruck, da der sächsische Verfassungsgerichtshof Anfang 2025 Teile des bisherigen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende Juni gefordert hatte. Ohne den rechtzeitigen Beschluss wären wesentliche polizeiliche Befugnisse ersatzlos ausgelaufen. Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigte die Novelle als einen ausgewogenen und dringend notwendigen Kompromiss, der Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Augenmaß verbinde. SPD-Mitglieder verwiesen darauf, dass die rasant wachsenden digitalen Datenberge im polizeilichen Alltag ohne automatisierte Analysesoftware nicht mehr zu bewältigen seien.
Aus den Reihen der Opposition und von Bürgerrechtsorganisationen hagelt es Kritik. Die Grünen sprachen von einer Farce und einem Grundrechts-Harakiri, bei dem künftig Algorithmen und intransparente Blackbox-Systeme darüber entscheiden, ob Menschen in einer Menschenmenge kontrolliert werden. Der Chaos Computer Club (CCC) zeigte sich besorgt über den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur und warnte vor großem Missbrauchspotenzial durch einen künftigen Techno-Faschismus. Die Linke warf der Regierung vor, das Parlament absichtlich zeitlich in die Bredouille gebracht zu haben, um eine tiefere gesellschaftliche Debatte zu verhindern.
Um die Zustimmung des BSW zu sichern, verzichtete die Koalition zwar auf den Einsatz der hochgradig umstrittenen Big-Data-Software des US-Anbieters Palantir und beschränkte den Einsatz von Tasern auf Spezialeinheiten. Gegner bezweifeln trotzdem, dass eine alternativ entwickelte Plattform mit ähnlicher Funktionsweise die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entkräften kann. Da für eine erneute Normenkontrollklage mindestens dreißig Stimmen im Landtag nötig wären, Grüne und Linke gemeinsam jedoch nur über dreizehn Mandate verfügen, gilt eine zeitnahe gerichtliche Überprüfung des weitreichenden Gesetzes als unwahrscheinlich.
(mho)









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