Sachsens Medienpolitik: „Zusammenlegung von ARD und ZDF kann eine Option sein“

vor 2 Tage 3

Die CDU-Fraktionen in den Landtagen von Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich für eine Fusion von ARD und ZDF ausgesprochen. Sieht die sächsische Landesregierung das auch so?

Die Fraktionen fordern in ihrem gemeinsamen Beschlusspapier eine zielgerichtete und sachliche Diskussion über die Zusammenlegung von ARD und ZDF. Ich teile die Auffassung, dass wir ohne Denkverbote über Doppelstrukturen, eine klare Aufgabenteilung zwischen dem ZDF als bundesweit agierender Anstalt und den primär für ihr Sendegebiet zuständigen ARD-Anstalten, weitere Einsparpotentiale durch anstaltsübergreifende Kooperationen und generell über ein zeitgemäßes Angebot des ÖRR sprechen müssen, das veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung trägt. Gelingt dies nicht, kann in der Tat die Zusammenlegung von ARD und ZDF eine Option sein.

Welche weiteren Reformen sollten schnell beschlossen werden?

Wir brauchen eine klarere, zeitgemäße Struktur im Telemedienauftrag. Das Beschlusspapier der CDU-Fraktionen der Landtage Sachsens und Sachsen-Anhalts sieht in der Plattformstrategie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch das Risiko einer Erweiterung statt einer Verschlankung des Kostenrahmens. In der Tat fehlt hier eine mit dem linearen Bereich vergleichbare Konkretisierung von Art und Umfang der beauftragten Angebote. Zwar gibt es die Telemedienkonzepte, die von den Gremien freigegeben werden müssen, aber ein staatsvertraglicher Begrenzungsmechanismus fehlt. Ein anderer wichtiger Punkt betrifft das sogenannte Online-Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auf den Mitteldeutschen Medientagen wurde gerade deutlich, wo unseren Medienunternehmen hier der Schuh drückt. Ich meine, dass es in den Fällen, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemeinsam mit privaten Medien im Netz kooperiert und gegebenenfalls eine gemeinsame Vermarktung der Angebote stattfindet, überdacht werden muss. Hier muss die Politik neue Wege gehen, um unseren Medien des Dualen Systems eine Chance zu geben, ihre Kräfte zu bündeln, um im Wettbewerb mit den Plattformen mithalten zu können. Auch der Grundsatz, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus der Lokalberichterstattung heraushalten soll, um die lokalen Medien zu schützen, sollte hinterfragt werden. Sofern der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei einer Berichterstattung über lokale Themen mit lokalen Medien vor Ort kooperiert, etwa durch die Zulieferung von Bild- und Tonmaterial, sollte dies ermöglicht werden. Das hilft auch den lokalen Medien, ihre schwierige wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.

Die Länder beraten über den Digitale-Medien-Staatsvertrag. Heißt das nicht, dass alles andere warten muss?

Dazu ein klares Nein. Wir diskutieren sehr wichtige, teilweise existenzielle Themen im Rahmen des Digitale-Medien-Staatsvertrags für die Sicherung der Medienvielfalt, wie auch die Diskussionen auf den Mitteldeutschen Medientagen anschaulich belegt haben. Dies müssen und wollen wir bald angehen. So lange kann aber die Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ruhen.

Die Sender setzen gerade den Reformstaatsvertrag um. Sollte man ihnen dafür nicht ausreichend Zeit geben, bevor neue Reformen beschlossen werden?

Durch den Wettbewerb mit den Plattformen ist nicht Zeit für ein sequenzielles Vorgehen, außerdem ist der Akzeptanzverlust zu groß. Wir müssen vielmehr in „Reformschichten“ denken, die sich auch teilweise zeitlich überlagern können. Das ist auch nicht weiter schlimm, sofern gewährleistet ist, dass sich die Themen systemisch ergänzen und gegebenenfalls sogar stärken.

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