Bereits im vergangenen Jahr wollte man die kulturelle Förderung durch die GEMA, die musikalische Aufführungsrechte verwertet, neu gestalten. Die Grundfrage bis heute lautet: Wie sollen die Kulturfördermittel zukünftig verteilt werden? Ein entsprechender Antrag verfehlte aber knapp die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Über den erneut vorgelegten, angepassten Antrag hat nun am 6. und 7. Mai die GEMA-Mitgliederversammlung das letzte Wort. Ihr gehören die Musikschaffenden und über die Berufsgruppe der Verleger auch Unternehmen an, die gemeinsam mit allen Rechteinhabern in der GEMA und ihren ausländischen Schwestergesellschaften das zu verteilende Inkasso erwirtschaften.
Über die Notwendigkeit der Reform und die zu erwartenden Änderungen wurde viel geschrieben und auch polemisiert. Es ist nicht immer einfach, zu unterscheiden, was konstruktive und nachvollziehbare Kritik ist und wo sich eher eine allgemeine Frustration über gesellschaftliche Entwicklungen Luft verschafft, die das Leben von Musikerinnen und Musikern herausfordern und die auch in der GEMA als Mikrokosmos der Musikbranche ihren Widerhall finden.
Nichts zu relativieren
Die GEMA ist eine besondere Organisation: ein wirtschaftlicher Verein, dessen Souverän die Mitgliederversammlung darstellt. In dieser hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme, und außerordentliche Mitglieder haben über Delegierte ein Mitspracherecht, um gemeinschaftlich die Weichen für die Zukunft zu stellen.
Hier ist es vielleicht ungleich schmerzhafter, einen Prozess mit begleiten zu müssen, der empfindliche Einbußen für eine nicht kleine Zahl von Mitgliedern mit sich bringt – anders als bei anderen kulturpolitisch besorgniserregenden Entwicklungen, etwa im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die wir mehr oder weniger passiv hinnehmen müssen.
Noch bevor Notwendigkeit, Auswirkungen und Chancen der Neuausrichtung der Kulturförderung bewertet werden können, ist klar zu benennen, dass die finanziellen Einschnitte, die auf Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der „Ernsten Musik“ zukommen, erheblich sein werden. Wenn die aktuelle GEMA-Förderung über einen Zeithorizont von fünf Jahren um mindestens die Hälfte reduziert wird, stellt das auch persönliche Lebensentwürfe infrage, egal ob der Autor oder die Autorin gleichzeitig als Musikerin oder Musiker auf der Bühne steht oder an einer Hochschule lehrt. Hier gibt es nichts zu relativieren, aber der Blick aufs Ganze tut not. Hinzu kommt, dass die Ernste Musik im Kulturleben insgesamt einen zunehmend schweren Stand hat, da Kompositionsaufträge weniger, Rundfunksendungen gestrichen und öffentliche Fördermittel reduziert werden. Durch die fehlende Programmierung zeitgenössischer Werke wird die Bildung eines neuen Kanons erschwert.
Es gibt keine Alternative
Ernste Musik und dazu in Abgrenzung die Unterhaltungsmusik sind ein historisch gewachsenes Begriffspaar: auf der einen Seite die zeitgenössische Musik, die in der Tradition der Neuen Musik oder experimenteller Kunstmusik steht und auf der anderen Seite dann alles andere. Eine scharfe Trennung ist aber in der Realität schon längst nicht mehr möglich. Dass dieses antiquierte Muster überwunden werden muss, gilt längst als Konsens, aber die Nutzungsrealität verlangt auch heute noch einen Interessenausgleich, wie er auch durch den Reformvorschlag weiterhin vorgesehen ist, wenn auch in angepasster Form.
Noch bevor die GEMA ihrem laut Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) vorgegebenen Auftrag nach kultureller Förderung nachkommen kann, steht zunächst das Kerngeschäft: Für alle Mitglieder ist es gleichermaßen entscheidend, dass die GEMA ihrer primären Aufgabe, die der kollektiven Rechtewahrnehmung, bestmöglich nachkommen kann. Eine Alternative zu einer gut aufgestellten GEMA gibt es besonders für Autorinnen und Autoren, die kein Millionenaufkommen durch Stadiontourneen generieren, nicht. Wir alle brauchen die starke Wirtschaftskraft der GEMA, weil nur dadurch jene wichtigen Investitionen in unsere Zukunft möglich sind, die in einem immer komplexeren Marktumfeld notwendig sein werden.
Insbesondere die bisher noch nicht lizenzierbare KI-Musik wird die gesamte Musikbranche mittelfristig unter einen enormen Druck setzen. Unter diesen Vorzeichen ist es dringend notwendig, dass unser Kollektiv mit seinen durchaus widerstrebenden Interessen eine Lösung für die knapp zwei Jahre geführte Auseinandersetzung findet, sodass die kommenden Aufgaben einvernehmlich angegangen werden können.
Schmerzhafte Einschnitte
Der vom Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam erarbeitete und sorgsam abgewogene Antrag ist nun dieser Kompromiss; er bedeutet schmerzhafte Einschnitte für Komponistinnen und Komponisten, die ihr Hauptaufkommen im Bereich der Ernsten Musik haben. Aber er ist auch ein Zugeständnis jener Kolleginnen und Kollegen, nach deren ursprünglicher Vorstellung der Bereich der Ernsten Musik an sich Kulturfördermittel nur in der Höhe bekommen sollte, wie er sie erwirtschaftet; setzte sich diese Seite durch, würde es keine Sonderstellung der zeitgenössischen Kunstmusik mehr geben.
Bislang gab es eine historisch gewachsene Struktur, die durch eine feste Zuteilung der Sparte E (Ernste Musik) knapp ein Drittel der Wertungs-, also Fördermittel, zugestand; seit Jahren war dies deutlich mehr, als diese selbst aufbrachte. Aufgrund verschiedener Entwicklungen, wie des Übergangs wichtiger Repertoirebereiche in die Gemeinfreiheit und des starken Wachstums des GEMA-Gesamtertrags, verschob sich die Begünstigung weiter in Richtung der Sparte E, sodass auch den einzelnen E-Autorinnen und E-Autoren immer mehr dieser Wertungsmittel zufielen.
Diese Entwicklung wurde schon lange von einer immer größer werdenden Zahl von Mitgliedern kritisch gesehen. Zusammen mit dem Wunsch, diese Fördermittel zukünftig transparenter und vor allem genre- und spartenunabhängig nach klaren Kriterien auch Mitgliedern außerhalb von „E“ zukommen zu lassen, war dies der Ausgangspunkt für die Umgestaltung nahezu aller Förderinstrumente im Bereich der E-Musik. Gleichzeitig soll die bisherige sogenannte kollektive Verteilung, die zudem prozessual sehr aufwendig und teuer ist, in das standardmäßige Direktinkasso-System überführt werden.
Wie sollen die Kulturfördermittel zukünftig verteilt werden? Über den angepassten Antrag hat am 6. und 7. Mai 2026 die GEMA-Mitgliederversammlung das letzte Wort.Picture AllianceBejaht man grundsätzlich diese Öffnung der kulturellen Förderung, steht im Wesentlichen die Frage im Raum, wie viel Geld denn noch für den „E-Bereich“ bleiben soll. Der Kompromiss liegt hier bei 33 Prozent der Mittel für die kulturelle Förderung, was für den E-Bereich eine Reduzierung dieser Wertungsmittel um zwei Drittel bedeutet. Dieser Verlust wird teilweise durch neu geschaffene Fördermöglichkeiten in den drei neuen genreoffenen Fokus-Förderungen kompensiert, von denen ein Fokus ausschließlich der jetzigen Sparte E vorbehalten ist und ebendieses Drittel der kulturellen Förderung bekommt. Dieser Umfang ist weltweit nach wie vor herausstechend.
Da das neue Fördersystem mehr auf die Förderung derjenigen ausgerichtet ist, die aktuell ein relevantes Aufkommen haben, und es eine Schwerpunktförderung für Nachwuchskomponistinnen und -komponisten gibt, ist der Verlust nicht für alle Komponierenden gleich. Als Interessenvertreter der E-Musik könnte man sich hier natürlich mehr Fördermittel vorstellen. In der Diskussion unter den Mitgliedern wurde jedoch deutlich, dass es ganz unterschiedliche Vorstellungen bezüglich dieser Zuteilung gibt. Und dem Verlust steht gegenüber, dass über alle Genres hinweg Kolleginnen und Kollegen nun auch von der genreoffenen Förderung profitieren werden.
Im nächsten Schritt stellt sich die Frage, ob das neue System mit dem reduzierten Zufluss effektiv und angemessen umgeht. Der neue Bereich für die bisherige E-Musik soll Contemporary Classic (kurz: CCL) heißen, im Tarif den Konzerttarif E ersetzen, und ein Zuschlagssystem fördert Werkaufführungen in diesem Bereich. Nach vielen Monaten des Nachfragens, Nachrechnens und Abwägens lautet meine Antwort: ja. Natürlich kann man manchen Aspekt auch anders denken, aber am Ende würde es keine Gruppe innerhalb von E geben, die merklich davon profitiert.
So bleibt es für uns E-Komponistinnen und E-Komponisten eine große Herausforderung, uns dieser Neuausrichtung zu nähern. Es muss sichergestellt werden, dass uns die Mittel, die uns im neuen System erhalten bleiben, auch zukünftig zur Verfügung stehen und wir die weiteren Schritte der Neuausrichtung begleiten können. Aber wir müssen auch außerhalb der GEMA (neue) Verbündete finden, damit die zeitgenössische Kunstmusik mit ihren vielen Facetten weiterhin ein wichtiger Bestandteil unserer Musikkultur bleibt und vielleicht noch in die eine oder andere Terra incognita vorstoßen kann.
Johannes X. Schachtner ist Komponist und Mitglied im Aufsichtsrat der GEMA.

vor 1 Stunde
1









English (US) ·