Man wolle dieser „woken, antideutschen und manipulativen Beeinflussung den Stecker ziehen“, sagte der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Dezember 2025 in einer Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt. Kurz zuvor hatte seine Fraktion beantragt, dass das Bundesland seine bestehenden Rundfunkstaatsverträge kündige. Der Vorstoß scheiterte, die Abgeordneten lehnten ihn mit großer Mehrheit ab. Bald könnten sich die Kräfteverhältnisse im Landtag jedoch ändern. Am 6. September wählen die Bürger in Sachsen-Anhalt ein neues Parlament, Umfragen zufolge liegt die AfD mit absoluter Mehrheit vorn. Als Ministerpräsident einer Alleinregierung müsste Ulrich Siegmund nichts mehr fordern – seine Fraktion könnte die Kündigung beschließen.
MDR: umgehend rechtliche Schritte einleiten
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat sich auf diesen Fall vorbereitet. Falls eine AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt den Medienstaatsvertrag kündige, wolle man umgehend rechtliche Schritte einleiten, erfuhr die F.A.Z. aus internen Kreisen. Aus Sicht des MDR wäre eine Kündigung rechtlich nicht wirksam, da sie allein darauf ausgerichtet wäre, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Sachsen-Anhalt zu beseitigen, ohne ein gleichwertiges Nachfolgemodell zu schaffen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist ein verzahntes Konstrukt. Neben dem Medienstaatsvertrag, der länderübergreifend die Rahmenbedingungen für Rundfunk, TV und digitale Medienanbieter regelt, existieren für alle 16 Bundesländer weitere Verträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio, Abkommen über die ARD-Anstalten und die Rundfunkfinanzierung. Insgesamt sieben Staatsverträge müsste eine AfD-geführte Regierung verlassen.
Welche Möglichkeiten es gäbe, gegen eine Kündigung vorzugehen, hängt davon ab, welche Staatsverträge betroffen wären. Je nach Fall kämen unterschiedliche Kläger sowie verschiedene Gerichte in Betracht. „Das ist eine nie dagewesene Situation, bei der viele grundlegende Fragen noch nicht geklärt sind“, sagt Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung in Hamburg, der F.A.Z. Sofern Rechte aus Artikel 5 des Grundgesetzes betroffen seien, sei es jedoch denkbar, unmittelbar vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet unter anderem die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Daraus leitet sich der Auftrag des ÖRR ab, die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen. Kündigt Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag, müsste das Land ein gleichwertiges Modell schaffen, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
AfD will ein „Grundangebot“
Bislang bleiben die Aussagen des AfD-Spitzenkandidaten Siegmund und der Partei zur konkreten Ausgestaltung weitgehend vage. Im Wahlprogramm ist von einem „modernen, transparenten Mediensystem“ die Rede sowie von einem „Grundangebot“ mit „zubuchbaren und freiwilligen Abonnementoptionen“, etwa für Sport- oder Unterhaltungsangebote.
Der MDR bezweifelt, dass es einer AfD-geführten Landesregierung innerhalb der zweijährigen Kündigungsfrist des Staatsvertrags gelingen würde, ein tragfähiges und verfassungskonformes alternatives Modell zu schaffen. Wolfgang Schulz vom Leibniz-Institut schätzt die Erfolgsaussichten des Senders im Falle einer Klage als hoch ein.
Sollte eine Kündigung für unwirksam erklärt werden, bliebe allerdings die Möglichkeit, dass die AfD die gerichtliche Entscheidung nicht anerkenne. „Ich glaube jedenfalls aktuell nicht, dass die AfD den Rechtsstaat völlig aufgibt“, sagt Schulz im Gespräch mit der F.A.Z. Ein Bundesland sei auf die anderen Länder angewiesen: „Die Zugbrücken hoch, und wir machen komplett unser eigenes Ding, das funktioniert nicht.“ Mit Blick auf die USA zeige sich jedoch, dass auch ein Präsident geltendes Recht wiederholt ignorieren könne.
Wahrscheinlich sei es deshalb klug, sich auch mit solchen Szenarien auseinanderzusetzen.

vor 2 Stunden
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