Rheinland-Pfalz: Mainzer Landtag beschließt Verfassungsänderung

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Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Hürde für das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses erhöht. Demnach ist künftig für die Einberufung nicht mehr ein Fünftel, sondern ein Viertel der Abgeordneten notwendig. 79 Abgeordnete stimmten am Mittwoch in Mainz für den von den Fraktionen von SPD, CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung. Die meisten Abgeordneten der FDP schlossen sich an. Dagegen stimmten die zwölf Abgeordneten der AfD-Fraktion und der Gruppe der Freien Wähler. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Der noch amtierende Landtag war zu einer Sondersitzung vor Beginn der neuen Legislaturperiode am 18. Mai zusammengekommen. Hintergrund ist, dass nach der Landtagswahl am 22. März die AfD im künftigen Landtag 24 von 105 Abgeordneten stellt. Damit hätte sie nach bisheriger Rechtslage auch ohne Unterstützung anderer Fraktionen Untersuchungsausschüsse einsetzen können. AfD-Politiker hatten das bereits angekündigt.

Für die AfD-Fraktion nannte Damian Lohr die Verfassungsänderung „beschämend und undemokratisch“. Er sagte, dass seine Partei eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof anstrengen werde.

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