Die Bundesnetzagentur hat am Montag ihr Regulierungskonzept für den Übergang von alten Kupfernetzen zu moderner Glasfaserinfrastruktur vorgestellt. Aufbauend auf das im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Impulspapier will die Regulierungsbehörde den Entwurf als Empfehlung verstanden wissen, wie der Migrationsprozess gestaltet werden kann. Dabei ist auch der Gesetzgeber gefordert.
Abschalten bei 80 Prozent FTTH
Die Regulierungsbehörde spricht sich in ihrem Regulierungskonzept für ein „regelgebundenes Verfahren“ aus, in dem die Abschaltung eines bestimmten Anschlussgebietes dann eingeleitet werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Das sind im Wesentlichen eine Anschlussquote von 80 Prozent der Haushalte in dem betroffenen Gebiet und „geeignete Vorleistungsprodukte”.
Für die Anschlussquote zieht die Bundesnetzagentur die Zahl der tatsächlich angeschlossenen Haushalte heran. Für Einfamilienhäuser ist das mindestens ein Übergabepunkt im Keller. Bei Mehrfamilienhäusern ist es ein Anschluss in der Wohnung (FTTH).
Zugleich muss der Betreiber des Glasfasernetzes ausreichende Vorleistungen anbieten, damit auch Wettbewerber ihre Kunden auf der neuen Infrastruktur versorgen können (auch als „Open Access“ bezeichnet). Wie genau diese Vorleistungen aussehen, ist bisher nicht klar und derzeit noch Gegenstand von Gesprächen mit der Branche. Es dürfte aber auf ähnlich standardisierte Zugänge wie bei DSL hinauslaufen.
Drei Jahre Vorwarnung
Für die Migration schlägt die Bundesnetzagentur wie das Digitalministerium eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen gegeben sind, kann die Abschaltung eines Anschlussbereichs angegangen werden. Abschaltpläne sollten dann mindestens drei Jahre vorher angezeigt werden. Zwei Jahre vor dem geplanten Termin dürfen in dem Gebiet dann keine DSL-Produkte mehr angeboten werden.
Die Migrationsgebiete sollten sich nach dem Willen der Bundesnetzagentur „grundsätzlich an der Kupfernetzstruktur orientieren” – das heißt, etwa an den bestehenden Kabelverzweigern – aber, wo möglich, auch an den Grenzen von Stadtteilen oder Gemeinden.
Damit das kein Stückwerk wird, fordert die Bundesnetzagentur so etwas wie ein Gesamtlagebild. Ein „übergeordneter Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik“ müsste zumindest das Datum der ersten Abschaltung, weitere Meilensteine und das geplante Abschlussdatum enthalten. Nach derzeitigen Schätzungen beginnt die Abschaltung frühestens 2030 und kann zehn Jahre dauern.
Bisher kein Plan
Dafür müsste sich die Telekom in die Karten gucken lassen. Bisher macht der Bonner Konzern aber keine Anstalten, seine Abschaltpläne öffentlich zu diskutieren – und dazu ist die Telekom auch nicht verpflichtet. Der „übergeordnete Migrationsplan“ ist damit nur einer der Punkte, an dem der Vorschlag der Regulierungsbehörde über die geltende Rechtslage hinausgeht.
Stattdessen fährt die Telekom die Schutzschilde hoch und bemüht das von ihr schon etablierte Narrativ des „Zwangsanbieterwechsels”. Nicht Zwang, sondern der Wettbewerb um den Kunden sei entscheidend, sagte ein Telekom-Sprecher der dpa. Das Konzeptpapier werde man nun erst einmal gründlich prüfen.
Die Telekom fordert unter anderem, auch die Koax-Fernsehkabel in die Migrationspläne einzubeziehen. Das sieht das Papier der Bundesnetzagentur aber explizit nicht vor. Doch könnten die Kabelnetze eine Rolle bei der Migration spielen: als Indikator für Infrastrukturwettbewerb und Regulierungsbedarf.
Wenn in einem Anschlussgebiet ein Glasfaserbetreiber alleine übernimmt und dort kein Kabelnetz liegt, dürfte sich „kein infrastrukturbasierter Wettbewerb entwickeln“, heißt es in dem Papier der Bundesnetzagentur. Das dürfte vor allem in eher ländlichen Gebieten der Fall sein, wo sich ein zweites Netz wirtschaftlich nicht rechnet.
„Wettbewerb unabdingbar“
„In diesen Konstellationen ist der Dienstewettbewerb auf dem Glasfasernetz unabdingbar”, betont die Bundesnetzagentur. Für die Betreiber dieser Netze dürfte das heißen: Sie werden sich trotz aller Lippenbekenntnisse zu „Open Access“ darauf einstellen müssen, dass der Regulierer hier klare Verhältnisse für alle schafft.
Der Übergang von Kupfer zu Glas ist eines der wichtigsten und zugleich umstrittensten Infrastrukturprojekte der vergangenen Jahrzehnte. Wenn das politisch gewollte Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden soll, muss die Branche weiterhin viel in den Ausbau investieren.
Zugleich muss die Politik die Rahmenbedingungen setzen, denn die Vorschläge der Bundesnetzagentur sowie die seit Oktober 2025 vorliegenden Eckpunkte des Digitalministeriums gehen teilweise über die geltende Rechtslage hinaus. Das macht unter anderem Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) notwendig, etwa bei der bisherigen Regelung für die Abschaltung eines Kupferzugangsnetzes.
Gesetze ändern
Nach derzeitiger Rechtslage hat die Telekom die Kontrolle über die Abschaltung der Kupfernetze. Das TKG gibt ihr das alleinige Recht, die Abschaltung eines Anschlussgebiets zu beantragen und damit den Weg für eine Migration auf Glasfaser freizumachen. Wettbewerber befürchten, dass die Telekom diese Macht strategisch nutzen wird und fordern deshalb ein Antragsrecht für alle.
Auch die Monopolkommission warnte, die Telekom könnte ihr altes Monopol teilweise auf die Glasfaserinfrastruktur übertragen, wenn der Regulierer nicht entschlossen handele. Von entschlossenem Handeln kann bisher aber keine Rede sein.
Die Bundesnetzagentur will ihr Konzept explizit als Debattenbeitrag verstanden wissen und nicht als regulatorische Maßnahme. Eine solche wäre im Hinblick auf das politische Umfeld auch verfrüht: Das Digitalministerium hat eigene Eckpunkte ausgearbeitet und bereitet entsprechende Gesetzesänderungen vor. Auch die EU könnte mit dem Digital Networks Act, dessen Entwurf sie in dieser Woche vorstellen will, noch Einfluss auf das Verfahren nehmen.
(vbr)












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