Die CSU-geführte Landesregierung in Bayern will mit einem neuen Strafkatalog gegen Antisemitismus an Hochschulen vorgehen. Studierende müssten dann bei schwerem Fehlverhalten landesweit mit einer Exmatrikulation rechnen. Bereits in den nächsten vier Wochen werde das Kabinett die Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes beschließen, kündigte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) an.
Im Zuge der Novelle werde auch ein neuer Strafenkatalog verankert, welcher neben Rügen auch die Exmatrikulation oder das Verbot einer erneuten Immatrikulation als »ultimative Sanktion« vorsehe.
Bislang unterschiedliche Regeln
Viele bayerische Hochschulen sehen bisher zwar in ihren Immatrikulationssatzungen Sanktionsmöglichkeiten vor, die über Hausverbote hinausgehen und auch eine Exmatrikulation als letzte Ordnungsmaßnahme vorsehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Hochschulort zu Hochschulort. Blume betonte, dass es dagegen früher bereits entsprechende Regelungen zur Exmatrikulation gegeben habe, wenn jemand den Hochschulfrieden dauerhaft störe.
Der neue Strafenkatalog orientiere sich am Ordnungsrecht für Schulen, wo Verstöße etwa mit Verweisen, Versetzungen in Parallelklassen und Unterrichtsausschlüssen geahndet werden können. Was an den Hochschulen jeweils unter einer dauerhaften Störung zu verstehen sei, bleibe aber jeweilige Ermessenssache, so Blume.
Auch Sanktionen für verbotenes Gendern
Hintergrund für die aus Blumes Sicht notwendige Novelle ist das rauer werdende Klima, insbesondere gegen jüdische Studierende. Dieser Entwicklung wolle man mit dem Gesetz entgegenwirken und so die betroffenen Studentinnen und Studenten besser schützen.

vor 2 Stunden
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