Recht auf Reparatur: Bundestag beschließt Recht auf Reparatur

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Hersteller müssen Smartphones oder Waschmaschinen künftig reparieren. Der Bundestag setzt eine EU-Richtlinie um, die Nachhaltigkeit fördert und Verbrauchern Geld spart.

Quelle: DIE ZEIT, dpa, 26. Juni 2026, 0:12 Uhr

 Kunden haben künftig das Recht, bestimmte Elektrogeräte reparieren zu lassen. Das neue Gesetz soll der Wegwerfmentalität entgegenwirken.
Kunden haben künftig das Recht, bestimmte Elektrogeräte reparieren zu lassen. Das neue Gesetz soll der Wegwerfmentalität entgegenwirken. © Christian Charisius/​dpa

Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur bei Elektrogeräten. Der Bundestag beschloss am Abend die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich gegen die weit verbreitete Wegwerfmentalität richtet. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.

Außerdem müssen die Geräte künftig auch so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das neue Gesetz. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Vorteile für Verbraucher und Umwelt

»Das stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher – und führt zu mehr Nachhaltigkeit«, hatte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) im März gesagt, als das Kabinett den Gesetzentwurf vorlegte. »Statt einer Wegwerfkultur brauchen wir eine neue Kultur des Reparierens«, sagte die Ministerin.

Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, sieht durch das neue Recht auf Reparatur Vorteile für Verbraucher und Umwelt. »Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen«, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Neuregelung, fordert aber darüber hinaus einen Reparaturbonus, den die Hersteller finanzieren, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.

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