Rasterfahndung 2.0: Starke Zunahme der polizeilichen Gesichtserkennung

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Die digitale Überwachung im öffentlichen Raum erreicht eine neue Dimension. Zahlen des Bundesinnenministeriums belegen einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung des polizeilichen Gesichtserkennungssystems (GES). Im vorigen Jahr nutzten deutsche Behörden das beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte System deutlich häufiger zur Identifizierung von Personen als zuvor. Mit insgesamt rund 343.856 Suchläufen 2025 hat sich die Schlagzahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.

Die Kriminalämter von Bund und Ländern stechen laut einer Antwort von Innenstaatssekretär Christoph de Vries (CDU) auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Lea Reisner (Die Linke) hervor: 2024 generierten diese noch rund 121.000 Abfragen. Doch zuletzt schnellte der Wert 2025 auf über 313.500 Suchläufe hoch. Auch die Bundespolizei intensivierte die Nutzung und griff etwa 30.000 Mal auf die zentrale Fotodatenbank zu – ein Plus von rund 50 Prozent.

Das 2008 etablierte System dient offiziell als assistierendes Werkzeug, um die Identität von Tatverdächtigen oder Opfern zu klären. Das Verfahren basiert auf dem Abgleich von Bildmaterial aus Überwachungskameras oder Mobiltelefonen mit der Inpol-Datei. Darin lagern derzeit 7,6 Millionen Lichtbilder von etwa 5,4 Millionen Menschen.

Die Software codiert anatomische Merkmale eines Gesichts in ein mathematisches Template und vergleicht dieses sekundenschnell mit dem Bestand. Das Ergebnis ist eine nach Wahrscheinlichkeit sortierte Kandidatenliste. Resultate müssen im Anschluss von Lichtbildexperten manuell verifiziert werden.

Treiber ist die technische Modernisierung. Seit September 2024 setzt das BKA auf ein System, das auf Künstlicher Intelligenz (KI) basiert. BKA-Chef Holger Münch betonte die gesunkene Fehlerrate, die nun unter einem Prozent liege. Diese Effizienz hat personelle Konsequenzen: Durch den hohen Automatisierungsgrad plant das Amt, bis Ende 2026 etwa 50 Stellen aus der Gesichtserkennung abzuziehen. Nur die mit der KI-Verordnung der EU vorgeschriebene Endkontrolle bleibt als menschliches Korrektiv erhalten.

Die Bundespolizei verzeichnete eine hohe Erfolgsquote. Mit 5328 direkten Treffern führt sie die Liste der Identifizierungen an. Jeder sechste Suchlauf war erfolgreich. Experten führen dies auf den Einsatzschwerpunkt an den Binnengrenzen und die Migrationskontrolle zurück.

Da mehr als die Hälfte der in Inpol gespeicherten Personen Asylsuchende oder Menschen mit abgelehntem Status sind, ist die Trefferwahrscheinlichkeit in dieser Gruppe mathematisch weitaus höher. Bei den Kriminalämtern fiel die Zunahme der Identifizierungen mit 1833 Fällen moderater aus. Hier verdoppelte sich aber die Zahl der „Ermittlungshinweise“ – Informationen über Ähnlichkeiten ohne direkten Treffer – auf rund 22.000.

Auftrieb erhält die Fahndung durch mobile Einsatzoptionen. Eine von der hessischen Polizei entwickelte App ermöglicht es Streifenbeamten, Gesichter direkt vor Ort per Smartphone mit dem GES des BKA abzugleichen.

Rechtswissenschaftler warnen: Da Menschen aus sozioökonomisch schwachen Schichten oder Personen, die als ausländisch wahrgenommen werden, häufiger kontrolliert würden, landeten sie überproportional oft in Inpol. Bei künftigen Delikten würden sie so mithilfe von Gesichtserkennung mit höherer Wahrscheinlichkeit identifiziert.

(wpl)

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