Das schwedische Parlament hat ein bestehendes Gesetz erweitert und die Bezahlung für sexuelle Handlungen aus der Ferne unter Strafe gestellt. Das berichtet das Nachrichtenportal Euractiv und erklärt, dass es dabei etwa um Live-Videos im Internet geht, bei denen auch dafür bezahlt wird, dass bestimmte Tätigkeiten vor der Kamera ausgeführt werden. Betroffen sind vor allem Plattformen wie OnlyFans, auf denen Nutzer und Nutzerinnen für erotische und pornografische Inhalte bezahlen können. Das britische Portal hat das Gesetz demnach auch kritisiert und auf die eigenen Steuerzahlungen verwiesen. Die Zustimmung zu der Gesetzesänderung im Reichstag erfolgte mit großer Mehrheit, berichtet Dagens Nyheter.
Viel Kritik im Vorfeld
Wie Euractiv weiter ausführt, geht es in der Neuregelung explizit um live ausgestrahlte und von außen angestoßene beziehungsweise beeinflusste Aufnahmen, vorher aufgezeichnete Videos bleiben demnach legal. Vorgeschlagen wurde sie vom Justizausschuss des Parlaments, die Zustimmung war parteiübergreifend. Die nun unter Strafe gestellten Inhalte seien "eine neue Form von Bezahlung für Sex", es sei höchste Zeit, die Gesetzgebung zu modernisieren, um die Plattformen einzubeziehen, zitiert das Nachrichtenportal die Abgeordnete Teresa Carvalho. Das Verbot soll am 1. Juli in Kraft treten. Im Vorfeld hatte es breite Kritik an den Plänen gegeben, hat Netzpolitik.org zusammengetragen.
Schweden gilt seit Jahren als Vorreiter des sogenannten Nordischen Modells, bei dem nicht Personen, die sexuelle Handlungen anbieten, kriminalisiert werden, sondern deren Kundschaft. Wer für eine sexuelle Dienstleistung bezahlt, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Dieses Vorgehen wurde in einer Reihe von Staaten übernommen und in Schweden wird es jetzt auf Online-Dienste ausgeweitet. Unklar bleibt dabei aber, wie es umgesetzt werden soll. "Ich sehe eine Herausforderung für die Polizei, wenn es darum geht, die Straftaten aufzudecken und zu beweisen", meint der Abgeordnete Martin Melin laut Nyheter24. Er wisse nicht, wie das geschehen soll.
(mho)