Online-Petition nach Gutachten: Mehr als 1,3 Millionen unterstützen Verbotsverfahren gegen AfD

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Aufruf gegen Rechts: Eine Petition für ein Verbotsverfahren der AfD hat inzwischen mehr als 1,3 Millionen Unterschriften erhalten. Am Samstagnachmittag um 14:45 Uhr hatten 1.340.201 Millionen Menschen bei „Prüft ein AfD-Verbot“ auf dem Portal innn.it unterzeichnet. Die Initiatoren hatten die Aktion am Donnerstag nach der Veröffentlichung eines juristischen Gutachtens gestartet, das die von den Co-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla geführte AfD als verfassungswidrig einstuft.

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt nach Angaben des GFF-Juristen Bijan Moini zu dem „eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“. Die Partei ziele darauf ab, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“. Sie verstoße insbesondere gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb „wahrscheinlich Erfolg“.

„Die Ausrede, ein Verfahren könnte scheitern, gilt nicht mehr“, erklärte Gregor Hackmack, Vorstand von innn.it, dazu. „Das GFF-Gutachten hat eine Wirkung entfaltet, die sich in Echtzeit messen lässt.“ Die Petition gehöre zu den „größten zivilgesellschaftlichen Mobilisierungen in der Geschichte der Bundesrepublik“.

Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden.

Aus der Petition „Prüft ein AfD-Verbot“

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir forderte am Samstag ein AfD-Verbot. „Ich bin dafür, dass wir uns den Artikel 21 des Grundgesetzes nochmals genauer vor Augen halten“, sagte er dem „Spiegel“. Das Parteienverbot stehe nicht nur da, weil den Vätern und den Müttern des Grundgesetzes gerade nichts Besseres eingefallen sei. „Daraus erwächst ein Auftrag.“

Laut Grundgesetzartikel 21 sind Parteien verfassungswidrig, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann in Karlsruhe.

Die Rechten sind in bundesweiten Umfragen wie dem „Politbarometer“ von ZDF und Tagesspiegel seit Längerem mit teils deutlichem Abstand vor der Union stärkste politische Kraft. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im September hoffen sie darauf, erstmals einen Ministerpräsidenten stellen zu können.

Die aktuelle Petition richtet sich an Parlament und Länderkammer und fordert, einen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Hinter der Kampagne stehen Organisationen wie Volksverpetzer und Omas gegen Rechts.

„Wir fordern den Bundestag und Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden“, heißt es in der Online-Petition.

Und weiter: „Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden.“ Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen. Wenn die Voraussetzungen wirklich nicht erfüllt sein sollten, könnten alle erleichtert sein. „Falls die AfD wirklich hinter unserer Verfassung steht, sollte sie einer solchen Prüfung gelassen entgegensehen.“

Laut Grundgesetzartikel 21 sind Parteien verfassungswidrig, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Karlsruhe obliegt dann die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei.

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