Nürburgring: Auch auf Rennstrecken gilt Richtgeschwindigkeit 130

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Im konkreten Fall war die Klägerin mit ihrem Porsche auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden BMW geraten und verunfallt. Laut Gericht war dem Vorausfahrenden keine alleinige Verantwortung dafür zuzuschreiben. Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass sie die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde eingehalten hatte, als dieser auf der Ölspur ins Rutschen kam und mit einer Schutzplanke kollidierte.

Der Kammer blieben Zweifel, ob ein »Idealfahrer«, der die Richtgeschwindigkeit einhält, die Ölspur nicht früher hätte sehen und so den Unfall vermeiden können.

Auch wenn der vorausfahrende Wagen grundsätzlich haftet, müsse sich die Klägerin daher eine Mithaftung von 20 Prozent zurechnen lassen. Der Schaden belief sich auf gut hunderttausend Euro. Das Urteil fiel bereits im Juni, es ist nicht rechtskräftig.

Auf Rennstrecken wie dem Nürburgring gilt das Straßenverkehrsrecht, solange sie öffentlich genutzt werden. Dann werden die Strecken wie Kraftfahrstraßen behandelt. Bei Motorsportrennen hingegen bestimmen die Veranstalter die Regeln. Doch auch die können Tempolimits enthalten, etwa auf Abschnitten des Nürburgrings aus Sicherheitsgründen nach einem tödlichen Unfall 2015.

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