Deutschland hinkt bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Tarifbindung laut einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung „weit hinterher“. Deutschland gehöre zu den sechs Ländern in der EU, die bislang noch nicht einmal einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorgelegt haben, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch mit. Dabei hätten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel einer höheren Tarifbindung bekannt.
Laut der Mindestlohn-Richtlinie der EU von 2022 muss die Regierung eines Mitgliedstaates einen Aktionsplan entwickeln, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. In Deutschland liegt der Anteil bei knapp der Hälfte.
Gewerkschaften und Arbeitgeber uneinig
Die Bundesregierung habe zwar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgefordert, eigene Vorstellungen für einen Aktionsplan einzubringen, und im November 2025 ein Spitzentreffen mit DGB und BDA veranstaltet, erklärte das WSI. Deren Positionen hätten sich aber als in großen Teilen unvereinbar erwiesen. Zudem gebe es auch innerhalb der Koalition keinen Konsens.
Neun Staaten in der EU kommen laut Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf eine Tarifbindung von mehr als 80 Prozent. Es sind Italien, Belgien, Österreich, Frankreich, Spanien, Finnland, Schweden, Portugal und Dänemark. Diese Länder verfügen laut Studie zum einen über ein Tarifvertragssystem mit Branchentarifverhandlungen als wichtigste Verhandlungsebene. Zum anderen gebe es umfangreiche staatliche Regelungen zur Unterstützung der Tarifvertragssysteme – etwa weitreichende und wirksame Möglichkeiten für Allgemeinverbindlicherklärungen.
Die übrigen 18 EU-Länder waren laut EU-Richtlinie verpflichtet, bis Ende 2025 einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen – das taten bis Mai 2026 laut Studie zwölf Länder. Sechs Länder blieben säumig, neben Deutschland sind dies Luxemburg, Kroatien, Slowenien, Ungarn und Zypern.
In diesen Aktionsplänen sind die meisten Maßnahmen laut Studie aber „weiche“ Maßnahmen wie eine verbesserte Datengrundlage oder neue Forschungsprojekte. Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Organisationsmacht von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden seien hingegen eher selten.
In Deutschland reichen bislang geplante oder beschlossene Maßnahmen wie eine verbesserte steuerlich Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen oder das Bundestariftreuegesetz laut Studie nicht aus, um die Tarifbindung wieder nachhaltig zu steigern. Nötig wäre nach Einschätzung der Studienautoren ein Aktionsplan, der auf einem umfassenden Reformprogramm zur Förderung von Tarifverhandlungen beruht. (AFP)

vor 1 Stunde
1











English (US) ·