Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Ende 2022 beschlossenen Regelungen zu Triage – der Reihenfolge der Behandlung von Schwerkranken bei knappen Ressourcen – für nichtig erklärt.
Es gab damit nach Angaben vom Dienstag Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt. Der Eingriff in ihre Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Das Wort Triage stammt vom französischen Verb „trier“, das „sortieren“ oder „aussuchen“ bedeutet. Es beschreibt, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Das Konzept gibt es zum Beispiel bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu überbrücken. In der Corona-Krise war das Thema angesichts voller Intensivstationen grundsätzlich in den Fokus gerückt.
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                        vor 6 Stunden
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