Die AfD sieht nach der juristischen Aufhebung des Verbots für das rechtsextreme Magazin „Compact“ keine Grundlage für ein Verbot der Partei. „Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir durch und durch verfassungskonform sind“, sagte der Brandenburger AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt. „Und insofern gibt es keine Grundlage für ein AfD-Verbot.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag ein Verbot des Bundesinnenministeriums vom Sommer 2024 aufgehoben. Die Zeitschrift darf nach dem Urteil weiter erscheinen. Das Gericht sieht zwar verfassungswidrige Aktivitäten, sie seien aber „nicht prägend“. Das Ministerium hatte das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet.
AfD verteidigt Konzept der Remigration
Mit dem Gerichtsurteil hält die AfD auch ihre Migrationspolitik für legitimiert. „Kritik an der Migration ist absolut erst mal verfassungskonform“, sagte Berndt. „Da sehen wir uns in unserer Position durch diese Entscheidung bestätigt.“
Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. (dpa)