Am Montag ist Elon Musks Milliardenklage gegen Sam Altman, OpenAI und Microsoft wegen Verjährung gescheitert. Doch der Gerichtsprozess ist damit keineswegs zu Ende. Nicht nur, weil Musk Rechtsmittel ergreifen wird. Denn zu klären ist auch noch OpenAIs Gegenklage: Musk führe einen Rachefeldzug gegen das Projekt, was diesem wiederholt geschadet habe. Damit müsse Schluss sein.
Konkret beschuldigt OpenAI Musk und xAI des unlauteren Wettbewerbs nach kalifornischem Recht, sowie der unzulässigen Einmischung in erwartete wirtschaftliche Vorteile nach Richterrecht (common law). Laut der Darstellung war Musk nur kurze Zeit bei OpenAI engagiert; von der von ihm versprochenen Milliarde US-Dollar habe er nur wenige Millionen tatsächlich geleistet. 2017 und 2018 habe Musk volle Kontrolle über OpenAI oder dessen Einverleibung in die Elektroautofirma Tesla verlangt, was die OpenAI-Gründer Sam Altman, Greg Brockman und Ilja Sutskewer abgelehnt hätten.
Daraufhin habe sich Musk, den Untergang OpenAIs vorhersagend, verabschiedet. Mit dem 2022 erschienenen Chatbot ChatGPT habe der reichste Mann der Welt schon nichts mehr zu tun gehabt. Den Erfolg ChatGPTs habe Musk allerdings nicht verkraftet. Seither betreibe er die Zerstörung OpenAIs und den Aufbau eines Konkurrenten (xAI), der statt zum Wohle der Menschheit zum Wohle Musks die Führung bei KI übernehmen soll.
Vorwurf des Rachefeldzuges
„Die folgende Kampagne war unerbittlich”, schrieb OpenAI im August 2025, „Durch Medienattacken, böswillige Kampagnen über seine mehr als 200 Millionen Follower in dem von ihm kontrollierten Sozialen Netz, Verlangen nach Einsichtnahme in interne Unterlagen (OpenAIs) unter einem Vorwand, belästigende juristische Vorwürfe, und ein Scheingebot für die Vermögenswerte OpenAIs hat er jedes verfügbare Werkzeug zur Schädigung OpenAIs ausprobiert.” In jüngerer Zeit hätten sich seine Anstrengungen noch verstärkt.
OpenAI sei widerstandsfähig, Musks Angriffe hätten dennoch geschadet. Das Gericht solle Musk „weitere rechtswidrige und unfaire Taten” untersagen sowie ihn für den angerichteten Schaden zur Verantwortung ziehen. Die Schadenshöhe soll durch das Gericht bestimmt werden, wofür OpenAI wiederum Geschworene beantragt hat.
Beispielsweise habe Musk für das Übernahmeangebot vom Februar 2025 überhaupt keine wirtschaftliche Analyse unternommen; es habe lediglich der Störung des Geschäftsbetriebes und der Verschreckung potenzieller Investoren gedient. Auch Musks Unterzeichnung einer Petition für ein Moratorium der Entwicklung großer Sprachmodelle sei ein Versuch gewesen, OpenAI zu bremsen. Musk und xAI seien mit „Heimtücke, Unterdrückung und Betrug“ vorgegangen. Daher fordert OpenAI Schadenersatz plus Zinsen und Strafaufschlag.
Musks Darstellung
Musk und xAI stellen die Vorwürfe in Abrede. Nach Musks Darstellung ist er ein Betrugsopfer: Die Beklagten hätten ihm Millionen aus der Tasche geleiert für ein gemeinnütziges Projekt, das wichtige Technik vor kommerzieller Ausbeutung schützen sollte, nur um dieses Geld dann gerade für kommerzielle Ausbeutung solcher Technik einzusetzen. Insgesamt erheben Musk, dessen Firma xAI und Musks Lebensabschnittspartnerin und ehemalige OpenAI-Verwaltungsrätin Shivon Zilis 26 juristische Vorwürfe.
OpenAI antwortete vorigen Sommer mit der Gegenklage gegen Musk und xAI. Um die auch im öffentlichen Interesse drängende Frage nach der womöglich rechtswidrig unterlaufenen Gemeinnützigkeit OpenAIs flott zu klären, teilte die Richterin den Prozess daraufhin in zwei Phasen. Für Phase I zog sie beratende Geschworene hinzu, die aber nur einen kleinen Teil zu beantworten hatten: Formale Fragen rund um Verjährung, gegebenenfalls verspätete Prozessführung oder unlauteres Vorgehen, sowie inhaltlich zu Bruch einer gemeinnützigen Stiftung sowie ungerechtfertigter Bereicherung. Weil die Geschworenen auf Verjährung erkannt haben, bleiben die inhaltlichen Fragen unbeantwortet – außer die Berufung gegen die Zurückweisung hat Erfolg. Dann müsste ein erheblicher Prozessteil neu aufgerollt werden, vielleicht sogar mit neuen Geschworenen.
Jetzt beginnt Phase II
Davon unabhängig hat sich die Richterin mit den noch offenen Vorwürfen beider Seiten auseinanderzusetzen, soweit absehbar ohne Geschworene. Für von Musk, xAI und Zilis erhobenen Vorwürfe, die den Geschworenen nicht vorgelegt wurden, sieht es düster aus, da bei den meisten die nun festgestellte Verjährung greift. Bei fortgesetzten Vergehen, wie unlauterem Wettbewerb oder Markenrechtsverletzung, kann Mitbewerber xAI vielleicht weiterprozessieren.
Jedenfalls zu klären sind die Gegenvorwürfe. Ihre Berufung wollen die Musk und xAI vertretenden Anwälte jedenfalls sofort erheben. Sie führen in einer Eingabe aus, dass sie keinen Grund sehen, mit der Berufung den Abschluss der zweiten Prozessphase abzuwarten. Die formale Frage der Verjährung hänge schließlich nicht von den übrigen gegenseitigen Vorwürfen ab.
- Gegenklage OpenAIs gegen Elon Musk und xAI vor dem US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien im Verfahren Musk v Altman, Az. 4:24-cv-04722
(ds)









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