München: Justizopfer verklagt Bayern auf 750.000 Euro nach Freispruch im »Badewannenmord«-Prozess

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Nachdem er gut 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannenmordes in Haft gesessen hatte, verklagt Manfred Genditzki den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I der Nachrichtenagentur dpa sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig (Az. 15 O 4348/24). »Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro«, sagte die Sprecherin.

Genditzkis Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war er im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.

»Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht«

Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, weil neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. »Ich werde keine Freudensprünge machen«, sagte Genditzki selbst nach seinem Freispruch. »Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.«

Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben und auf Wiedergutmachung zu pochen.

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