Gegen die Verurteilung von Marine Le Pen und weiterer Funktionäre ihrer Partei liegen Berufungsanträge vor. Das Rassemblement National kündigt friedlichen Protest an.
1. April 2025, 20:11 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, sc
Im Fall der verurteilten französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen strebt das zuständige Pariser Gericht eine Entscheidung über die Berufungsanträge bis Sommer 2026 an. Dem Gericht liegen drei Berufungsanträge vor, die geprüft würden, um "eine Entscheidung im Sommer 2026 zu ermöglichen".
Einer der Berufungsanträge stammt von Le Pens rechtsextremer Partei Rassemblement National (RN). Wenn der vom Gericht genannte Zeitrahmen eingehalten wird, würde dies bedeuten, dass der Berufungsprozess spätestens Anfang kommenden Jahres beginnen müsste. Ein Urteil im Sommer 2026 läge knapp ein Jahr vor den Präsidentschaftswahlen im Mai 2027, bei denen Le Pen antreten will. Nach gegenwärtigem Stand darf sie nicht kandidieren.
Frankreichs Premierminister François Bayrou äußerte Zweifel an dem gegen Le Pen mit sofortiger Wirkung verhängten Ausschluss von Wahlen. "Es ist wahr, dass es Fragen gibt", sagte der Zentrumspolitiker im französischen Parlament. "Nach unserem Rechtsgrundsatz muss gegen jede schwerwiegende Entscheidung in Strafsachen Berufung eingelegt werden können." Die vorläufige Vollstreckung einer solchen Strafe führe dazu, dass schwerwiegende Entscheidungen mit möglicherweise irreversiblen Folgen nicht anfechtbar seien, kritisierte Bayrou.
RN-Parteichef Jordan Bardella hatte zuvor wegen des Urteils eine angebliche "Tyrannei der Richter" in Frankreich beklagt. "Es wird alles getan, uns daran zu hindern, an die Macht zu kommen", sagte er dem Sender Cnews. Er bekräftigte, dass seine Partei vom Wochenende an "friedliche Proteste" organisieren wolle. "Ich rufe zu einer friedlichen Volksmobilisierung auf. Wir werden in den nächsten Wochen überall vor Ort sein. Denjenigen, die sich von der Demokratie abwenden wollen, werden wir zeigen, dass der Wille des Volkes am stärksten ist."
Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen worden. Sie darf nach dem Urteil unter anderem fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten – und somit auch nicht, wie von ihr angestrebt, bei der Präsidentschaftswahl 2027. Für das Kandidatur-Verbot bei Wahlen verhängte das Gericht eine "sofortige Geltung". Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten veruntreut und dafür genutzt, die RN-Parteifinanzen zu sanieren.