Koblenz: Angeklagter gesteht Mord an US-Studentin Amy Lopez

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Mehr als 30 Jahre nachdem die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und getötet wurde, hat vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, »zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben«.

Sein Verteidiger Volker Klein teilte mit, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräumt. Im Anschluss nickte der 81-Jährige und antwortete mit »ja«, als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche.

Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet, viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt.

Das Verbrechen geschah am 26. September 1994. Die 24 Jahre alte Amy Lopez war damals laut Staatsanwaltschaft als Touristin im Rahmen einer Europareise in Koblenz. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand in das General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben, einen etwas abgelegenen Raum am Steilhang der Festung. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht haben. Als Amy Lopez sich lautstark gewehrt habe, soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen und sie mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Neue Methoden brachten den Durchbruch

Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.

Der Mann wurde Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich. Die DNA-Probe habe er abgegeben, »weil er endlich Klarheit haben wollte«, sagte sein Anwalt. Es habe den Mann »extrem belastet«, weshalb er sich der Verantwortung stellen wollte.

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Der psychiatrische Gutachter Gerhard Buchholz sagte vor Gericht, er habe an zwei Tagen für mehrere Stunden mit dem Angeklagten gesprochen. Ihm gegenüber habe der Mann gesagt, dass er damals den Gedanken hatte, »dass er eine Frau vergewaltigen möchte, wenn er eine finden würde«.

Dem Psychiater erzählte der Angeklagte demnach, er habe die Handschellen damals an der Festung dabei gehabt, weil er bereits zuvor Vergewaltigungsfantasien gehabt habe. Auf die Frage, ob er gewusst habe, dass eine Vergewaltigung eine Straftat sei, soll er gesagt haben: »Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe.«

Der Gutachter berichtete, dass der Angeklagte ihm den sexuellen Missbrauch geschildert habe. An die Messerstiche könne der Mann sich demnach kaum erinnern.

»Es wird eine Verurteilung wegen Mordes«

Messer, Handschellen, Hose und Unterhose habe der damals 49-Jährige im Rhein versenkt. Er soll Buchholz zufolge auch gesagt haben: »Ich hätte nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte.« Nach eigener Aussage sei der Angeklagte heute noch erschrocken darüber. Vor dem Gespräch mit dem Gutachter hatte der Mann in der U-Haft eine religiöse Beichte abgelegt. Dazu war ein Seelsorger in das Gefängnis gekommen.

Nach bisheriger Einschätzung des Gutachters war der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig.

»Es wird eine Verurteilung wegen Mordes«, sagte Verteidiger Klein nach der Verhandlung. Wie diese konkret aussehen wird, bleibe abzuwarten. Sollte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, »dann bleibt er eben im Gefängnis und wird da vermutlich auch sterben«, so der Rechtsanwalt des 81-Jährigen.

Die Familie des Opfers war durch ihre Anwälte zum Prozessauftakt vertreten. Demnach erhoffe sich die Familie eine lückenlose Aufklärung und eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen.

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