Klimaziele in Gefahr?: Das neue Heizungsgesetz lässt viele Fragen offen

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Wochenlang haben sich Union und SPD hinter den Kulissen über die Reform des Heizungsgesetzes gestritten. Die SPD beharrte darauf, Mieterinnen und Mieter vor Kostenexplosionen zu schützen, wenn Vermieter sich noch mal für den Einbau einer Öl- oder Gasheizung entscheiden.

Nachdem dieser Konflikt in der vergangenen Woche gelöst worden war (Mieter und Vermieter tragen anfallende Mehrkosten künftig jeweils zur Hälfte), haben Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) nun den Entwurf vorgelegt, der das wohl umstrittenste Gesetz der Ampelregierung ersetzen soll – und damit gleich für den nächsten Aufreger gesorgt.

Denn einige der vorgesehenen Regelungen wecken Zweifel daran, wie ernst die Regierung ihre Klimaziele nimmt. Würde das Gesetz in der jetzigen Form beschlossen, könnten fossile Energieträger über 2045 hinaus in deutschen Heizungskellern verbrannt werden. Eigentlich soll Deutschland ab diesem Jahr klimaneutral sein.

Der entscheidende Paragraf wird gestrichen

Der Gesetzentwurf liegt dem Tagesspiegel vor. Schon bekannt war, dass der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleibt, wenn ab 2029 schrittweise Biokraftstoffe beigemischt werden. Die Stufen dieser sogenannten Bio-Treppe werden jetzt konkretisiert: Zu Beginn sind 10 Prozent, ab 2030 dann 15 Prozent verpflichtend. 2035 steigt der Anteil auf 30 Prozent, 2040 auf 60 Prozent.

Weitere Stufen sieht der Entwurf nicht vor. Damit bliebe das Gesetz auf Dauer hinter dem Ambitionsniveau der Ampel-Regelung zurück, die in Großstädten ab Mitte 2026 und in kleineren Orten ab Mitte 2028 einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent vorgeschrieben hatte.

Der Umweltminister muss diesen Mist dringend in der Ressortabstimmung stoppen.

Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion

Wie die vorgesehene Bio-Treppe mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 vereinbar sein soll, ist unklar. Nicht nur fehlt eine Erhöhung des vorgeschriebenen Biokraftstoffanteils auf 100 Prozent zu diesem Zieljahr; die bisher im Gesetz festgeschriebene Regelung, dass Heizungen ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll ersatzlos gestrichen werden.

In einer ersten Version des Entwurfs war gar vom „Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050“ die Rede. Laut Wirtschaftsministerium handelte es sich um ein Versehen, das inzwischen korrigiert wurde.

Umweltminister und SPD halten sich zurück

Fraglich ist, ob die SPD den Entwurf mitträgt. Umweltminister Carsten Schneider bringt sich an anderer Front eigentlich gerade als Gegenspieler zu Katherina Reiche in Stellung. Ihre Pläne, Betreiber großer Wind- und Solarparks nicht mehr im selben Umfang wie bisher zu entschädigen, wenn ihr Strom wegen Netzengpässen nicht abgenommen werden kann, will er stoppen. Zeigt er sich beim Heizungsgesetz allzu kompromissbereit, droht der Verlust der Glaubwürdigkeit.

Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, bemühte sich am Mittwoch, Bedenken zu zerstreuen: Der Entwurf sei zwischen den Ministerien geeint und solle kommende Woche im Kabinett beschlossen werden. „Wir haben den Anspruch, da vor der Sommerpause den Deckel draufzumachen“, sagte er in Berlin. Dass die SPD sich von den Klimazielen verabschiede, wenn sie den Entwurf mittrage, findet er nicht.

Ähnlich argumentiert SPD-Umweltpolitiker Jakob Blankenburg. Dem Tagesspiegel sagte er, das Betriebsverbot für fossile Heizungen müsse nicht extra im Gebäudemodernisierungsgesetz stehen, denn das Klimaschutzgesetz schreibe Klimaneutralität für 2045 ohnehin vor.

Dieses verpflichtet jedoch nur die Regierung, geeignete Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität zu ergreifen. Ob sich daraus auch unmittelbare Verpflichtungen für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger ergeben, ist juristisch zweifelhaft. Erfolgt keine Regelung an anderer Stelle, könnte der Betrieb fossiler Heizungen also erlaubt bleiben.

Entsprechend scharf ist die Kritik der Grünen: „Der Umweltminister muss diesen Mist dringend in der Ressortabstimmung stoppen“, forderte deren energiepolitischer Sprecher, Michael Kellner, im Interview mit „t‑online“.

Aus Schneiders Ministerium hieß es, der Gesetzentwurf würde jetzt im Rahmen der Ressortabstimmung geprüft. Allen Beteiligten sei klar, dass Deutschland 2045 in allen Bereichen klimaneutral sein müsse. „Die Richtschnur ist damit klar, auch wenn nicht alle Details für die 40er Jahre ausbuchstabiert sind. Entscheidend ist, dass es für die nächsten Jahre Klarheit gibt“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel. Für die Zeit danach gebe es eine Revisionsklausel, die am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet sei.

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