Klimaanpassung ins Grundgesetz: Philipp Amthor erteilt SPD eine Absage

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Umweltverbände, Sozialorganisationen und Gewerkschaften unterstützen die Vorschläge SPD-geführter Bundesministerien für eine bessere Anpassung an den Klimawandel. Insbesondere eine Verankerung dieser Aufgabe im Grundgesetz sei sinnvoll, erklärte der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) am Montag. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte einen Hitzegipfel zur Planung der nächsten Schritte. Die Linke zeigte sich offen für eine Verankerung im Grundgesetz. Aus dem Kanzleramt hingegen kam zunächst eine klare Absage. Von „abstrakten Diskussionen über eine Verfassungsänderung“ sprach der für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zuständige Staatsminister Philipp Amthor (CDU): „Vor einer Diskussion über eine Verfassungsänderung sollte eine Diskussion über eine optimale Nutzung schon bestehender Handlungsmöglichkeiten stehen“.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte in der vergangenen Woche gefordert, die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz zu schreiben. Dadurch ließen sich entsprechende Maßnahmen leichter finanzieren und koordinieren, argumentierte er. Am Wochenende stellten sich vier andere SPD-geführte Bundesministerien hinter den Plan und veröffentlichten gemeinsam mit dem Umweltressort ein Papier, das auch den Ausbau von Förderprogrammen und weitere Naturschutzmaßnahmen befürwortet. Union und SPD sollten sich zuerst untereinander verständigen, sagte dazu Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner. „Dann können sie sich gerne nach der Sommerpause bei uns in der Bundestagsfraktion melden.“

DGB, Nabu, Deutsche Umwelthilfe und Paritätischer Wohlfahrtsverband unterstützen die SPD

Klimaanpassung ist laut Staatsminister Amthor „selbstverständlich eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam und auf Augenhöhe bewältigen müssen“. Aber daraus folge für ihn „kein Automatismus für eine neue verfassungsrechtlich verankerte Mischfinanzierung.“ Amthor betonte, in der Gesamtdiskussion solle nicht vergessen werden, dass der Bund schon heute beträchtliche Finanzmittel über bestehende Förderprogramme in die Fläche vergebe. Er nannte die Anpassung urbaner und ländlicher Regionen an den Klimawandel, den Waldumbau und die Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.

:SPD will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern

Angesichts der heftigen Waldbrände in Deutschland und Belgien wird intensiv über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels diskutiert. Ein Forderungskatalog der SPD könnte in der Bundesregierung neuen Streit auslösen.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, hob am Montag vor allem die vorgeschlagene zusätzliche Unterstützung sozialer Einrichtungen hervor. Eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ könne dafür sorgen, „dass Bund und Länder ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden und Klimaanpassung verlässlich finanziert wird“, erklärte er.

DGB-Vize Stefan Körzell stellte sich ebenfalls hinter das SPD-Papier. Klimaschutz und Klimaanpassung müssten „hohe Priorität für die Bundesregierung haben“. Bei einem Hitzegipfel „unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft“ sollten kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen besprochen werden. Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger erklärte, ein nationaler Hitzeaktionsplan, ein Sofortprogramm und eine verlässliche Finanzierung seien „wichtige und überfällige Schritte“. Die Klimaanpassung dürfe nicht von der Kassenlage in einzelnen Kommunen abhängen – hier könne die Definition als Gemeinschaftsaufgabe helfen. „Jetzt muss aus den Vorschlägen verbindliches Handeln werden“, forderte Krüger.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) drängt auf zügiges Handeln. „Umweltminister Schneider hat mehr Hitzeschutz angekündigt – das muss jetzt konkret werden und darf nicht beim nächsten Lippenbekenntnis bleiben“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser sagte dem RND, die Union müsse „über ihren Schatten springen und eine Mehrheit aller demokratischen Parteien im Bundestag für eine Grundgesetzänderung organisieren“.

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