Kirchliches Arbeitsrecht: Rauswurf nach Kirchenaustritt war rechtswidrig

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Kirchliches ArbeitsrechtRauswurf nach Kirchenaustritt war rechtswidrig

17. März 2026, 13:40 Uhr

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Die Kirche zu verlassen, ist nach kirchlichem Recht ein schwerer Loyalitätsverstoß, der zu einer Entlassung führen kann.
Die Kirche zu verlassen, ist nach kirchlichem Recht ein schwerer Loyalitätsverstoß, der zu einer Entlassung führen kann. Sven Hoppe/picture alliance/dpa

Der Europäische Gerichtshof gibt einer Caritasmitarbeiterin recht, die aus nachvollziehbaren finanziellen Gründen die Kirche verließ – und daraufhin die Kündigung erhielt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die beiden Kirchen sind immer noch sehr große Arbeitgeber, und manchmal sind sie ziemlich speziell: Für einige Jobs muss man eben auch Mitglied in der Kirche sein. Doch in diesem Punkt werden die rechtlichen Grenzen gerade neu gezogen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil einer Caritas-Mitarbeiterin recht gegeben, die ihren Job verlieren sollte nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche  – obwohl sie für diesen nachvollziehbare Gründe hatte.

:Karlsruhe verteidigt die Kirchen

Katholische und evangelische Arbeitgeber dürfen von Mitarbeitern unter bestimmten Umständen eine Konfessionszugehörigkeit verlangen. Aber das Bundesverfassungsgericht engt den Spielraum beim kirchlichen Arbeitsrecht ein.

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