Die beiden Kirchen sind immer noch sehr große Arbeitgeber, und manchmal sind sie ziemlich speziell: Für einige Jobs muss man eben auch Mitglied in der Kirche sein. Doch in diesem Punkt werden die rechtlichen Grenzen gerade neu gezogen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil einer Caritas-Mitarbeiterin recht gegeben, die ihren Job verlieren sollte nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche – obwohl sie für diesen nachvollziehbare Gründe hatte.
Kirchliches ArbeitsrechtRauswurf nach Kirchenaustritt war rechtswidrig
17. März 2026, 13:40 Uhr Lesezeit: 3 Min.

Der Europäische Gerichtshof gibt einer Caritasmitarbeiterin recht, die aus nachvollziehbaren finanziellen Gründen die Kirche verließ – und daraufhin die Kündigung erhielt.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe












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