Kinder- und Jugendschutz: Französischer Verfassungsrat kippt Altersgrenze für soziale Medien

vor 2 Stunden 1

Die ganze Eile hat nichts gebracht, am Ende war sie vielleicht sogar kontraproduktiv. Das französische Verfassungsgericht hat das kürzlich verabschiedete Nutzungsverbot von sozialen Medien für Minderjährige unter 15 Jahren abgelehnt. Es hätte am 1. September, zum Ende der Sommerferien der Schulen, in Kraft treten sollen. Emmanuel Macron war dieser Termin wichtig: Frankreichs Präsident wird im kommenden Frühling nach zehn Jahren abtreten – und dieses Verbot war ihm immer ein besonderes Anliegen.

Die „Sages“, die Weisen, wie die Franzosen ihre Verfassungsrichter nennen, sind jedoch zum Schluss gelangt, dass vor allem Artikel 1 viel zu weit gehe und das Verbot einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit“ darstelle. Und ohne Artikel eins ist das Gesetz de facto leer. Natürlich sei es zu begrüßen, schreibt das Gericht in einem Kommuniqué, dass die Kinder geschützt würden vor den Gefahren auf den Plattformen im Netz. Doch die Maxime des Kindeswohls dürfe nicht über ein alles umfassendes, undifferenziertes Verbot verfolgt werden.

Tatsächlich war schon während der Debatte im Parlament der Vorwurf laut geworden, das Gesetz sei in der Eile fahrig und allzu pauschal formuliert worden und habe viele Fragen offengelassen – etwa: Sind alle Plattformen gemeint? Oder nur die populären Netzwerke Tiktok, Snapchat und Instagram? Am Ende war nicht einmal klar, ob die Minderjährigen dadurch auch von klassischen Messengerdiensten für die Kommunikation ausgeschlossen gewesen wären, womit wohl auch viele Eltern ihre Mühe gehabt hätten. Die Verfassungsrichter monieren, dass die Eltern unter diesem Gesetz gar keine Möglichkeit hätten, Ausnahmen für ihre Kinder zu beschließen.

Das Präsidialamt reagiert umgehend – und trotzig

Noch etwas missfiel ihnen: Das Gesetz sah vor, dass alle Nutzer der sozialen Medien eine Alterskontrolle hätten durchlaufen müssen – auch volljährige. Das verstoße aber gegen das Prinzip der Privatsphäre. Und auch hier waren die Formulierungen viel zu umfassend: Es fehlten konkrete Bedingungen, wie eine solche Kontrolle vorgenommen würde und wie sichergestellt wäre, dass die Plattformen die Informationen der Identitätspapiere nicht missbrauchten. Der Verfassungsrat war von gemäßigt linken und radikal linken Abgeordneten angerufen worden.

Und nun? Nur Minuten nachdem der Beschluss der „Weisen“ bekannt geworden war, verbreitete das Palais de l'Élysée, das Präsidialamt, auch schon eine Pressemitteilung dazu – eine trotzige. Der Rat habe das Gesetz zum Schutz der Minderjährigen „kritisiert“, heißt es da. Weltweit hätten bereits dreißig Länder die „Initiative Frankreichs“ aufgenommen und strebten ein solches Verbot an.

Das Élysée blendet dabei die Tatsache aus, dass Australien deutlich vorher dran war: Dort gilt bereits seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige. Aus Australien hört man, das Verbot lasse sich ganz leicht umgehen, 85 Prozent Minderjährige nutzten die sozialen Medien, wie sie das schon davor getan hatten.

Wahr ist dagegen, dass Macron mit seinem entschlossenen Vorgehen eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union einnahm und diese wahrscheinlich auch animierte, eine harmonische Lösung für alle 27 Länder zu suchen.

Macron, dem in seinen zwei Amtszeiten als Präsident nur wenige große Reformen gelungen sind, möchte diese unbedingt retten. Er habe Premierminister Sébastien Lecornu beauftragt, „so schnell wie möglich einen rechtlich fundierten Gesetzestext auszuarbeiten, der sowohl die Entscheidung des Verfassungsrats als auch den europäischen Rechtsrahmen berücksichtigt“.

Allerdings hat Macron nun die terminlichen Ambitionen deutlich reduziert. Für den Schulbeginn reicht es natürlich nicht mehr, das Parlament ist schließlich zur selben Zeit in den Ferien wie alle anderen auch. Jetzt heißt es, die Entschlossenheit des Präsidenten, diese Reform „bis Frühling 2027“ umzusetzen, sei ungebrochen. Vorausgesetzt, es ist dann robust genug, um auch den Ansprüchen des Verfassungsrats zu entsprechen.

Gesamten Artikel lesen