„Kinder leiden immer unter Gewalt in der Familie“: Wie ein neuer Gesetzesentwurf Kinder besser schützen soll

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Für einige Kinder endet Gewalt nicht mit der Trennung der Eltern. Denn das Umgangsrecht schließt bislang nicht aus, dass Kinder beide Elternteile sehen sollen, wenn einer von ihnen gewalttätig war.

Um diese Fälle klarer zu regeln, hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich modernisieren – der Schutz vor Gewalt ist also nur ein Teil der Novelle.

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Zum ersten Mal soll künftig im Gesetz stehen: Das Umgangsrecht – das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen – kann eingeschränkt werden, wenn ein Elternteil gegen den anderen gewalttätig war und der Umgang den betroffenen Elternteil gefährden würde. Auch beim Sorgerecht soll es eine Ausnahmeregel geben: Eltern müssen sich so verhalten, dass sie das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil „nicht erschweren“ – es sei denn, das ist für ein Elternteil „unzumutbar“.

Der Opposition reichen die neuen Regeln nicht

Die Grünen enttäuscht der Gesetzesentwurf. „Anstatt klar festzuschreiben, dass ein gemeinsames Sorgerecht in der Regel nicht in Betracht kommt, wenn ein Elternteil gegen das andere Gewalt ausübt, ergeht sich der Entwurf in allgemeinen Hinweisen, dass Partnerschaftsgewalt berücksichtigt werden muss“, sagt der rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Helge Limburg. Aus ähnlichen Gründen kritisiert er die neuen Einschränkungen des Umgangsrechts, wenn Gewalt ausgeübt wird. Diese seien lediglich eine Kann-Bestimmung. „Die Praxis zeigt, dass Gerichte klare gesetzliche Vorhaben brauchen“, sagte er, „dem wird dieser Entwurf nicht gerecht“.

Paula Götz vom Kinderschutzbund bewertet den Entwurf hingegen positiver. Sie sagte dem Tagesspiegel, die Gesetzesreform sei „lange überfällig“ gewesen. Vor diesem Hintergrund habe der neue Entwurf „das Potenzial, ein großer und wichtiger Baustein“ für einen besseren Gewaltschutz von Kindern zu werden.

Für die Verbände zählt vor allem der Fortschritt

Paula Götz betonte: „Kinder leiden immer unter Gewalt in der Familie.“ Gewalt führe zu einer Dysbalance, die Kinder massiv belaste, auch wenn sie nicht bei Übergriffen dabei seien.

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Was ist Gewalt? Der Gesetzesentwurf ist nun umfassender als früher.

© Unsplash/Daniel Tafjord

Dass das Umgangsrecht des Kindes in solchen Fällen eingeschränkt werden kann – nun gesetzlich festgeschrieben –, wertet Götz als wichtigen Fortschritt. Zu oft, sagt sie, ordneten Gerichte Umgang mit einem gewalttätigen Elternteil an. Dass das nicht dem Kindeswohl entspricht, beobachtet Götz „leider sehr häufig“ bei begleiteten Umgängen, also Treffen, zu denen eine Betreuungsperson das Kind begleitet: Manche Kinder sagen ausdrücklich, dass sie ihren Vater nicht sehen wollen; in anderen Fällen ist er so aggressiv, dass selbst ein betreutes Treffen scheitert.

Franziska Drohsel ist Referentin bei der Bundeskoordinierung von spezialisierten Fachberatungen gegen Gewalt in Kindheit und Jugend und als frühere Juso-Vorsitzende außerdem eine prominente Stimme innerhalb der SPD. Sie berichtet, Gerichte würden den Aussagen von Kindern oft nicht genug Gewicht geben. Zugleich habe das Umgangsrecht rechtlich einen sehr hohen Stellenwert.

Laut Götz muss bei einem Gewaltfall das Gericht ausführlich begründen, warum Umgang im konkreten Fall nicht dem Kindeswohl entspricht. Gerade im Eilverfahren sei das „sehr herausfordernd bis unmöglich“. Der neue Gesetzentwurf schafft dafür mehr Grundlage, weil er klarstellt: Bei häuslicher Gewalt gegen das Kind oder den anderen Elternteil kann der Umgang ausgeschlossen werden.

Gewaltbereite Väter nutzen jeden Kanal, um die Mutter zu finden

Paula Götz vom Kinderschutzbund

Für den Umgang soll künftig auch abgewogen werden, ob dadurch eine Gefahr für das Elternteil, das Gewalt erfahren hat, ausgeht. Auch das ist laut Paula Götz ein großes Problem in der Praxis: „Gewaltbereite Väter nutzen jeden Kanal, um die Mutter zu finden.“ Ohne begleiteten Umgang müssten Eltern die Treffen selbst organisieren, dafür miteinander sprechen, vielleicht die Telefonnummer oder die Adresse teilen. „Für Frauen, die in ein Frauenhaus geflohen sind, ist das sehr problematisch.“

Die Erfahrung zeigt: Es braucht so viel Klarheit wie möglich

Zumindest eine Expertin, nämlich Drohsel, stützt die Kritik der Grünen, der Gesetzentwurf sei juristisch zu unklar. Ihre Erfahrung aus Gerichtsverfahren – besonders zu sexualisierter Gewalt, „die nicht unbedingt körperliche Blessuren zeigen muss“ – zeige, wie schwer es sei, den Kinderschutz gegen das Umgangsrecht durchzusetzen. Deshalb plädiert sie dafür, dass das neue Gesetz im Umgangs- wie im Sorgerecht nicht von einer Einzelfallentscheidung spricht, sondern einen Regelfall formuliert.

Bei der Pflicht, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil „nicht zu erschweren“, müsse präziser gefasst werden, dass häusliche Gewalt hier einen Ausnahmetatbestand schafft.

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