Israelhasser treten Polizisten nieder: Eine Szene entlarvt sich selbst

vor 11 Stunden 1

Die Bundesrepublik ist nicht Gaza. Sie auch nicht Israel und nicht der Nahe Osten. Sie ermöglicht es aber, dass sich hier jeder Mensch zum Nahost-Konflikt äußern darf. Wer dies tun will, muss sich an die hiesigen Regeln halten. Und diese Regeln müssen durchgesetzt werden.

Mit einem Gewaltexzess haben sich die propalästinensischen Gruppen in dieser Woche selbst entlarvt. Bei einer Demonstration am Donnerstagabend in Berlin riss ein Mob einen Beamten in die Menge, dann zu Boden – und trat dann voller Hass und brutal auf ihn ein. Er wurde schwer verletzt.

Gewalt wie früher am 1. Mai

Solch einen Ausbruch hat Berlin seit langem nicht erlebt, nicht einmal bei den einst berüchtigten Demonstrationen am 1. Mai. Nun mag man den Demonstranten Wut und Trauer zugestehen. Denn der Anlass für den Aufzug war der Nakba-Gedenktag.

Es gab viele Angriffe auf Polizisten, einige wurden mit Farbe beworfen.

© dpa/Christophe Gateau

Nakba bedeutet Katastrophe. Seit 2004 gedenken Palästinenser weltweit am 15. Mai der Flucht und Vertreibung aus Palästina in den Jahren 1948/1949. Angesichts des aktuellen Vorgehens der israelischen Regierung im Gaza-Streifen infolge des Angriffs der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist die Stimmung – gelinde ausgedrückt – aufgeheizt.

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Auch und gerade in Berlin mit seiner großen arabischen Community.

Es ist ihr gutes Recht, sich auf Berlins Straßen und Plätzen zu versammeln und ihre Meinung frei zu äußern, ihren Protest gegen Israels Regierung und ihre Trauer um die Menschen in Gaza kundzutun. Das sind Grundrechte, die per Verfassung besonders geschützt sind. Einer Verfassung für den demokratischen Rechtsstaat.

Den Rechtsstaat nehmen sie gern für sich in Anspruch – aber nur solange er die ihnen genehmen Ergebnisse liefert.

Alexander Fröhlich, stellvertretender Leiter des Berlin-Ressorts

Mit ihrem aggressiven Auftreten haben viele der Demonstranten und Demonstrantinnen am Donnerstag gezeigt, wie sehr sie diesen Rechtsstaat verachten, den sie gern für sich in Anspruch nehmen.

Denn die Polizei hatte den Anmeldern wegen der Erfahrungen mit Ausschreitungen in den vergangenen Jahren untersagt, durch die Stadt zu ziehen. Stattdessen sollten sie ihre Versammlung lediglich stationär auf einem Platz in Kreuzberg abhalten.

Ja. Grundrechte können vom Staat auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden. Nur müssen Behörden diesen Eingriff gut begründen – und Betroffene können sich dagegen vor Gericht wehren. Das Grundgesetz schützt nämlich gegen Willkür. Und das ist wunderbar.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot

Auch die Anmelder nutzten dieses Recht für sich gern. Das Verwaltungsgericht kassierte im Eilverfahren die Auflagen der Polizei. Auf deren Beschwerde hin bestätigte das Oberverwaltungsgericht das Laufverbot erneut. Doch das wollten die Demonstranten nicht akzeptieren und mit Gewalt durchsetzen, loslaufen zu können.

Die Schutzausrüstung rettete den Beamten

Anders formuliert: Den Rechtsstaat nehmen sie gern für sich in Anspruch – aber nur, solange er die ihnen genehmen Ergebnisse liefert. Am Donnerstag haben sie bewiesen: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik, die ihnen den friedlichen Meinungsstreit erst ermöglicht, ist ihnen nichts. Die Vertreter dieser Rechtsordnung, hier die Polizei, greifen sie brutal an. Der 36-jährige Beamte kam nur dank seiner Schutzausrüstung mit einer Fraktur seiner Hand und heftigen Prellungen davon.

Nur was folgt daraus? Beim Ruf nach einer harten Hand ist Vorsicht geboten. Eine Verschärfung von Gesetzen, zumal jenen, die den Eingriff in Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit regeln, ist keine Kleinigkeit und sollte klug abgewogen werden.

Schließlich diskreditieren die Demonstranten auch jeden legitimen friedlichen Protest für Palästina. Wahr ist aber auch: Ihren Hang zur Gewalt, zu Angriffen auf Polizisten, auf die Institutionen dieses Staates, beweist diese Szene immer wieder. Bei Demonstrationen, bei Besetzungen von Hochschulen, beim Stürmen von Büros und Bedrohen von Mitarbeitern, beim Zerstören teurer Technik und historischer Hörsäle.

Reden, Argumente, ein friedliches Agree to disagree ist mit ihnen nicht möglich. Propalästinensisch ist das nicht. Sie müssen als das bezeichnet werden, was sie sind: Israelhasser, die mit dem Polizisten buchstäblich das Grundgesetz mit Füßen treten.

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