Heimliche Überwachung: Regierung bricht ihr Schweigen bei stillen SMS

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Nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) die statistischen Daten zur digitalen Überwachung in den vergangenen Jahren schrittweise vollständig als geheim eingestuft und der Öffentlichkeit entzogen hatte, macht die Bundesregierung nun wieder Angaben zum Versand sogenannter stiller SMS. Aus einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion geht zumindest hervor, wie häufig die Bundespolizei dieses Instrument zuletzt genutzt hat. Die neuen Zahlen lüften den Vorhang der Geheimhaltung ein Stück weit und verweisen zugleich auf einen historischen Tiefstand dieser klassischen Überwachungsmethode.

Bei stillen SMS handelt es sich um Kurznachrichten, die auf dem Zieltelefon nicht angezeigt werden. Der Nutzer bemerkt nichts, das Mobiltelefon meldet sich beim Empfang aber unsichtbar an der eingebuchten Funkzelle zurück und erzeugt so Verbindungsdaten beim Netzbetreiber. Ermittler können dadurch den ungefähren Standort bestimmen und Bewegungsprofile erstellen. Noch 2023 sorgte die Bundesregierung für Kritik, als sie die Statistiken hierzu vollständig in den geheimen Anhängen des Bundestags verschwinden ließ.

Die nun veröffentlichten Zahlen legen nahe, dass die Bedeutung dieser „Stealth Pings“ schwindet. Im zweiten Halbjahr 2025 versandte die Bundespolizei nur noch 6605 stille SMS in strafprozessualen Ermittlungsverfahren.

Zum Vergleich: 2021 verschickte die Bundespolizei noch 47.951 Ortungs-SMS, 2022 immerhin 19.703 sowie weitere 1360 über externe Dienstleister. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte 2021 noch 68.152 und 2022 rund 51.950 stille SMS eingesetzt. Die jetzige Auskunft enthält für das zweite Halbjahr 2025 keinerlei Angaben mehr dazu. Entweder wird das Mittel nicht mehr genutzt, statistisch nicht mehr erfasst oder die Geheimhaltung trifft für das BKA nach wie vor zu. Das Innenressort lässt nur durchblicken, dass das BKA keinen einzigen möglicherweise Betroffenen über so eine Ortung informiert hat.

Der Einbruch spricht dafür, dass die Behörden ihre Überwachungsmethoden verändert haben. Modernere und wesentlich tiefgreifendere Instrumente bleiben ohnehin weiter unter Verschluss.

Wer etwa wissen will, wie häufig Bundesbehörden Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) oder für Online-Durchsuchungen eingesetzt haben, erhält so kaum Informationen. Im öffentlichen Teil der Antwort räumt das BMI nur ein, dass die Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 jeweils eine Quellen-TKÜ und eine Online-Durchsuchung an je einem Gerät durchgeführt hat. Die technische Umsetzung erfolgte durch das BKA. Die Generalbundesanwaltschaft verzeichnete im selben Zeitraum in acht Ermittlungsverfahren insgesamt 23 Anordnungen, von denen 15 umgesetzt wurden. Die Länder sind bei der einschlägigen Nutzung von Staatstrojanern auskunftsfreudiger.

Der IMSI-Catcher, mit dem Identifikationsnummern und Standorte von Mobiltelefonen erfasst werden können, taucht im öffentlichen Teil der Antwort auf: Die Bundespolizei setzte ihn im zweiten Halbjahr 2025 noch 15-mal ein, nach 44 Einsätzen im Jahr 2021. Das BKA führte im gesamten vorigen Jahr 75 Maßnahmen mit IMSI-Catchern durch.

Sobald die Fragen technische Details betreffen wie eingesetzte Hard- und Software für IMSI- und WLAN-Catcher, stille SMS oder sogenanntes IP-Catching, verweist die Regierung erneut auf die Geheimschutzstelle des Bundestags. Für die Geheimdienste des Bundes bleiben entsprechende Angaben aus Sicherheitsgründen grundsätzlich in den öffentlichen Angaben außen vor.

Die teilweise Rückkehr zur Transparenz bei den stillen SMS ist zwar ein kleiner Erfolg für die parlamentarische Kontrolle. Sie ändert aber nichts daran, dass die Geheimhaltung bei moderner IT-Überwachung inzwischen zur Regel geworden ist.

(nen)

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