Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu: Israel ist schuld, wer sonst?

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Mit dem Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu nimmt der Internationale Strafgerichtshof eine einseitige Perspektive ein. Das beschädigt die Glaubwürdigkeit der Institution.

27. November 2024, 12:48 Uhr

 Der israelische Premier Benjamin Netanjahu
Der israelische Premier Benjamin Netanjahu © [M] ZEIT ONLINE; verw. Foto: Ilia Yefimovich/​dpa

Vor Jahresfrist bezichtigte Südafrika den israelischen Premier des "Völkermords" in Gaza; vergangene Woche stellte der Internationale Strafgerichtshof (englisch ICC) in Den Haag einen Haftbefehl aus. Benjamin Netanjahu ist nun in den 124 Mitgliedsländern des ICC vogelfrei, er muss dingfest gemacht und ausgeliefert werden. Als gleich verkündete EU-Außenchef Josep Borrell, die Entscheidung binde den gesamten Staatenbund. Großbritannien, die Niederlande, Italien und Deutschland kündigten an: Wir machen mit!

Soweit der Stand der Dinge, jetzt etwas tiefer gegraben. In seiner 84-Seiten-Anklageschrift erwähnt Südafrika die Mordorgie der Hamas am 7. Oktober 2023 nur am Rande – mit zwei Absätzen; mehr kriegten die 1.200 abgeschlachteten Israelis nicht. Überhaupt lohnt es sich, exemplarisch auf den Umgang mit ICC-Entscheidungen zu blicken. Gänzlich vergessen etwa ist der sudanesische Diktator Omar al-Baschir, der vor 20 Jahren mit seinen arabischen Hilfstruppen den Tod von etwa 200.000 Menschen zu verantworten hatte. Das ICC erließ einen Haftbefehl gegen ihn, doch heftig protestierten die Regierungen in Peking, Moskau sowie die Arabische Liga.

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