Wohl aufgrund von Behandlungsfehlern bei ihrer Geburt ist eine junge Patientin körperlich und geistig schwer beeinträchtigt. Nun hat das Landgericht Göttingen dem Mädchen Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen.
Die Arzthaftungskammer habe festgestellt, dass dem medizinischen Personal einer Krankenhausgesellschaft bei der Geburt der Klägerin mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen seien, teilt das Gericht mit . Es handele sich um die größte Schmerzensgeldsumme, die vom Göttinger Landgericht bisher ausgesprochen wurde.
Ununterbrochene Betreuung nötig
Bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 hätten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet, teilt das Gericht mit. Nach Überzeugung des Gerichts hätten sie aber den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin erkennen müssen. Nach der Geburt sei die Neugeborene zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden, heißt es zur Begründung weiter.
Das Personal der beklagten Krankenhausgesellschaft habe außerdem nicht rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin angefordert.
Aufgrund der Behandlungsfehler leide die Klägerin heute an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das Mädchen sei nicht in der Lage, eigenständig zu essen und bedürfe ununterbrochener Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen, heißt es vom Gericht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses sei inzwischen geschlossen.
Im vergangenen Februar hatte es einen ähnlichen Fall in Hessen gegeben. Eine Klinik wurde zu 720.000 Euro Schmerzensgeld an ein schwerstbehindertes Kind verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) sah es als erwiesen an, dass die Mutter des Kindes während der Schwangerschaft »grob fehlerhaft« behandelt worden war.