Gleichbehandlung: Regierung will Diskriminierungsschutz ändern

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Der Schutz vor Diskriminierung in Deutschland soll verbessert werden – allerdings nur punktuell. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem eine etwas längere Frist für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorsieht. Laut den Plänen sollen Menschen für die Einforderung von Schadenersatz oder Entschädigung wegen Diskriminierung künftig vier statt zwei Monate Zeit haben. Dies betrifft die außergerichtliche Geltendmachung; bei Klagen gibt es je nach Bereich andere Fristen.

Zudem soll das AGG mehr Fälle von sexueller Belästigung abdecken als bisher. Es greift derzeit nur bei Vorfällen am Arbeitsplatz – künftig sollen auch Bereiche wie Wohnungsmarkt, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie das Bildungswesen erfasst sein. Betroffene sollen dadurch leichter zivilrechtlich gegen die Belästigung vorgehen können.

Der Gesetzentwurf wurde von den Ministerien für Justiz und Familie gemeinsam erarbeitet. Das Justizministerium hat schon deutlich gemacht, dass es sich weitergehende Änderungen gewünscht hätte. Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman findet den Gesetzentwurf „unzureichend“. Konkret forderte Ataman unter anderem eine Verlängerung der bisherigen Zwei-Monats-Frist auf mindestens ein Jahr und eine Ausweitung der AGG-Regeln auf staatliche Stellen.

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