Glasfaserausbau: Netzbetreiber kritisieren geplante TKG-Vorgaben

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Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) will den Glasfaserausbau beschleunigen, bis 2029 sollen drei Viertel aller Haushalte Zugang zu Glasfaser haben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Glasfaserausbau vor allem in Mehrfamilienhäusern an Geschwindigkeit zulegen – und dort auf den letzten Metern Widerstände überwinden.

Für große Sanierungen sowie in Neubauten ist Glasfaser bereits Pflicht. Für andere Haushalte stellt sich die Verkabelung im Haus (Netzebene 4) oft schwierig dar. „Wir sehen aber gerade bei Bestandsbauten ein erhebliches Beharrungsvermögen“, erklärte Gertrud Husch, Abteilungsleiterin Digitale Infrastrukturen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im Rahmen des Glasfasergipfels auf der Anga Com am Mittwoch in Köln.

Das im Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehene Recht auf Vollausbau soll laut Husch eine „deutlich stärkere Verbindlichkeit“ für den Inhouse-Ausbau bringen. Wollen Gebäudeeigentümer selbst oder mit einem Partner ihre Liegenschaften mit Glasfaser ausbauen, sieht der Gesetzentwurf Fristen vor, in denen der Ausbau erledigt werden muss.

So weit, so gut – oder so schlecht, wenn man Vertreter der ausbauenden Unternehmen fragt. „Die Klagen sind vorprogrammiert“, ist sich Bernd Thielk, Geschäftsführer des in Hamburg beheimateten Netzbetreibers willy.tel, sicher. Der Glasfaserausbau in Gebäuden werde vor allem durch den Sanierungsrhythmus der Wohnungsunternehmen bestimmt. Das Recht auf Vollausbau laufe dem zuwider. Soeren Wendler, Chef des Münchener Netzbetreibers M-net, riet auf der Anga Com davon ab, gegen den Willen des Gebäudeeigentümers Glasfaser verlegen zu wollen.

Zugleich kann es aber auch nicht im Sinne eines schnellen Glasfaserausbaus sein, dessen Tempo der Wohnungswirtschaft zu überlassen, zumal bislang wenig passiert ist. Laut Marktanalysen der Branchenverbände haben bislang von 30,5 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern nicht einmal zehn Prozent einen Glasfaseranschluss.

Auch das im TKG-Entwurf angedachte Mitnutzungsrecht sehen Branchenvertreter kritisch. Dabei soll es verhindern, dass in Häusern mehrere Anschlüsse parallel eingerichtet werden, was nicht nur volkswirtschaftlich eine Ressourcenverschwendung wäre, sondern auch nicht im Sinne der Eigentümer ist.

Gerhard Mack, COO der Deutschen Glasfaser, befürwortet zwar ein vielfältiges Diensteangebot auf den Netzen. „Aber warum muss es ein physischer Zugang sein?“, kritisierte Mack das Mitnutzungsrecht im TKG-Entwurf. Einen physischen Zugang fordert vor allem ein Unternehmen: die Deutsche Telekom.

Aus Sicht von OXG-CEO Sören Trebst verlagert das vorgesehene Mitnutzungsrecht das Risiko vollständig auf das ausbauende Unternehmen. Er sieht die Refinanzierung in Gefahr, wenn nach dem Netzbau ein Dritter zu Bedingungen aufs Netz darf, welche die Bundesnetzagentur (BNetzA) festlegt. „Diese symmetrische Regulierung hätte zur Folge, dass wir nicht mehr weiter ausbauen“, sagte Trebst auf der Anga Com.

Ohnehin sei es seiner Meinung nach keine echte symmetrische Regulierung, in der alle Marktteilnehmer gleich behandelt würden. Viele Diensteanbieter und Netzbetreiber einigen sich über die Mitnutzung von Glasfasernetzen (Open Access). Dabei fehlt jedoch ein wichtiger Marktteilnehmer: die Telekom. „Es ist nur dann eine symmetrische Regulierung, wenn das marktbeherrschende Unternehmen zu Open Access verpflichtet würde“, sagte Trebst in Köln.

Dass vieles besser werde, wenn man die Telekom auf seine Seite bekomme, schilderte M-net-Chef Wendler, der sich in München mit dem TK-Konzern aus Bonn geeinigt hat. „Die Telekom migriert ihre DSL-Kunden auf Glasfaser“, gab Wendler einen positiven Ausblick, wie Open Access die Glasfasernutzung erhöhen kann.

(vbr)

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