Der Österreichische Rundfunk ORF stellt besonders hohe Anforderungen an sein Führungspersonal. Man verlange „nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden. Jeder Anschein eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens ist daher zu vermeiden“, teilt der Sender mit.
Gemeint ist damit der frühere Generaldirektor Roland Weißmann. Eine Compliance-Untersuchung hat ihn vom Vorwurf sexueller Belästigung „im rechtlichen Sinn“ zwar entlastet, gekündigt wird ihm mit der zitierten Begründung trotzdem. Er habe „Compliance- und ethische Standards verletzt“, teilt der ORF nebulös mit, will „aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Details der Untersuchung veröffentlichen“ und ersucht darum, „Spekulationen zu den Abläufen und den beteiligten Personen zu unterlassen“.
Dafür freilich stehen die Umstände von Weißmanns Demission nicht gerade. Da sind noch viele Fragen offen. Anfang März, wenige Tage vor Weißmanns zu erwartender Kandidatur zur Wiederwahl als Senderchef, war publik geworden, dass eine Mitarbeiterin Vorwürfe unangemessenen Verhaltens, die auf das Jahr 2022 zurückgehen, gegen ihn erhoben habe. Er bestritt die Vorwürfe, trat jedoch von seinem Posten zurück, weil er sich, wie sein Anwalt sagte, vom Stiftungsrat, dem Aufsichtsgremium des Senders, dazu gedrängt sah.
Anwalt: „fortgesetzte rufschädigende Darstellung“
Zu seiner Nachfolgerin wurde die bisherige Hörfunkchefin Ingrid Thurnher bestimmt, die die Prüfung der Vorwürfe durch die sendereigene Compliance-Stelle und externe Experten veranlasste. Als Generaldirektor trat Weißmann umgehend zurück, Angestellter des ORF blieb er, doch damit ist es nun auch vorbei – wegen des besagten „Anscheins unangemessenen Verhaltens“.
Dass Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum diesen „Anschein“ für fragwürdig hält, darf einen nicht wundern. Das, sagt der Anwalt, habe mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun und sei „ein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren“. Dafür gebe es „weder eine tatsächliche Grundlage noch eine rechtliche Rechtfertigung“. Die Vorwürfe seien „in sich zusammengebrochen“. Sein Mandant werde das nicht hinnehmen, sagte Scherbaum und kündigte rechtliche Schritte gegen die „fortgesetzte rufschädigende Darstellung“ durch den ORF an.
Der Fall Weißmann ist von außen schwer zu deuten. Er dürfte den Sender und dessen Stiftungsrat, die in der Affäre keine gute Figur abgegeben haben, noch teuer zu stehen kommen. Und zwar nicht nur wegen der in der österreichischen Presse kolportierten Summe von drei Millionen Euro, auf die der ehemalige Generaldirektor den ORF verklagen könnte.

vor 2 Stunden
1











English (US) ·