Mit Handgepäck zu fliegen, kostet bei immer mehr Fluggesellschaften extra. Das verstoße gegen EU-Recht, meinen Verbraucherschützer. Im Mai haben der europäische Verbraucherverband BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) und 16 nationale Mitgliedsorganisationen Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht nun einen Schritt weiter.
Der Bundesverband hat Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Easyjet, Wizzair und Vueling Airlines abgemahnt. Gegen Easyjet, Wizzair und Vueling haben die Verbraucherschützer zusätzlich Klagen erhoben. "Ryanair, Easyjet & Co locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht", sagt Ramona Pop vom vzbv. "Fluggesellschaften sind verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäcksgrößen widersprechen EU-Recht."
Pop beruft sich unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014 (Az. C-487/12). Demnach handelt es bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine zusätzliche Leistung. Soweit die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und das Handgepäck vernünftig groß und schwer ist, dürften dafür keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Eine Stellungnahme der belangten Unternehmen liegt noch nicht vor.
Die Klage gegen easyJet ist beim Kammergericht Berlin anhängig, jene gegen WizzAir Hungary beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, jene gegen Vueling beim Oberlandesgericht Hamm. Um zukünftige Rechtsstreitigkeiten hintanzuhalten, fordert der vzbv Mindeststandards für gebührenfrei befördertes Handgepäck Flugreisender. Das Kantenmaß des zusätzlich zum "personal item" mitgeführten Gepäckstückes sollte mindestens 115 Zentimeter, das Gewicht mindestens zehn Kilogramm betragen dürfen.
(ds)