Gebäudemodernisierungsgesetz: Heizungsgesetz soll Hauseigentümer um fünf Milliarden Euro entlasten

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Die Bundesregierung weicht im neuen Heizungsgesetz Vorgaben zum Einsatz von Biokraftstoffen stark auf. Deren Anteil soll erst ab 2029 schrittweise auf 60 Prozent steigen.

5. Mai 2026, 17:55 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, Reuters,

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Die Bundesregierung will Hauseigentümer mit dem neuen Heizungsgesetz um fünf Milliarden Euro entlasten, Unternehmen um 2,3 Milliarden Euro. Das ergibt sich aus dem Entfall der im bisherigen sogenannten Gebäudeenergiegesetz festgehaltenen Mindestquote für erneuerbare Energien. Anders als im bisherigen Gesetz entfällt laut dem Referentenentwurf für das neue Gesetz die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien zu betreiben. 

Stattdessen sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dafür sieht der Entwurf von Schwarz-Rot eine »Bio-Treppe« vor: Zunächst soll der Mindestanteil der bislang noch deutlich teureren Bio-Kraftstoffe zehn Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent und ab 2035 mindestens 30 Prozent betragen. Für 2040 ist eine Mindestquote von 60 Prozent vorgesehen. 

Weitere Erhöhungen der Mindestquote für Bio-Kraftstoffe sieht das Gesetz nicht vor. Das Jahr 2045, bis zu dem Deutschland laut bisherigen Klimazielen klimaneutral werden soll, wird in dem Entwurf nicht erwähnt. »Das Gesetz trägt dazu bei, das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050« zu erreichen, heißt es darin stattdessen. 

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