Frauke Brosius-Gersdorf hält AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig

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Die AfD könnte womöglich bald in Sachsen-Anhalt regieren, im Wahlkampf gibt sie sich bereits kraftstrotzend. Mit einem 100-Tage-Programm möchte Spitzenkandidat Ulrich Siegmund das Bundesland umkrempeln. Ob die Ideen allerdings umsetzbar sind, ist umstritten . Laut Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf ist das Wahlprogramm sogar mehr als das: nämlich in Teilen verfassungswidrig.

»Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken«, sagte sie dem Magazin »Stern«. Eine Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Kindern solcher Eltern sei für sie ein Verfassungsverstoß.

Im Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt ist festgehalten, dass es für Babys ein Begrüßungsgeld geben soll, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Im Programm heißt es unter dem Punkt »Kinderwillkommensgeld einführen!«: »Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.«

Sie habe ein »ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl«, sagte Brosius-Gersdorf. »Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes – und da stehen grundsätzlich alle Familien unter diesem Schutz. Egal, ob das deutsche Familien sind oder ob die Eltern Ausländer sind, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht.« Die in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei verstoße in diesem Punkt nicht nur gegen das Familiengrundrecht, sondern auch gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der Abstammung und die Menschenwürde-Garantie, so die Professorin aus Potsdam.

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