„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz“, sagte David Bode, Rechtsexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). „Verbraucher, die direkt oder von ähnlichen Kostenklauseln in ihren Bausparverträgen betroffen sind, stehen nun grundsätzlich Rückzahlungsansprüche zu“, sagte er weiter.

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