Unter anderem waren Zweifel an der Identität einer Frau aufgekommen, die angebliche Vorwürfe erhoben haben soll. Der Sender hatte die Frau niemals gesehen, die Identität war falsch angegeben. Chefredakteur David Biesinger und Programmdirektorin Katrin Günther traten von ihren Ämtern zurück. Und vor allem Biesinger, der inzwischen in anderer leitender Position im RBB arbeitet, kommt in dem Untersuchungsbericht nicht gut weg.
Biesinger habe sich trotz der Tragweite des Falls »lediglich rudimentär über die Recherche und das Zustandekommen der Berichterstattung informiert«, heißt es darin. »Eine eigene inhaltliche Befassung durch ihn – etwa mit der Qualität der Aussagen – fand nicht statt.«
Zwar habe es bei der Berichterstattung schwere journalistische Fehler der Autorinnen und Autoren gegeben. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, dass dieses Team überhaupt mit dieser Aufgabe betraut wurde. Gleiches gelte für die Redakteurin, die den Rechercheprozess begleitete. Es fehlten wesentliche Voraussetzungen für die redaktionelle Bearbeitung und Betreuung eines solchen Themas, heißt es in dem Bericht.
Der Bericht kritisiert eine sogenannte delegierte Verantwortung, die seit Langem im RBB praktiziert werde. Die inhaltliche Verantwortung für Recherchen und Berichte liegt demnach nicht bei der Chefredaktion. »Dieses Organisationsmodell lässt offen, wie der Chefredakteur seiner Aufgabe und Verantwortung nachkommt, für die Einhaltung der journalistischen Standards zu sorgen.«
Auch Biesingers Argumentation, die Berichterstattung sei wegen betrügerischer Absicht und krimineller Energie der falschen Protagonistin zustande gekommen, die mit großem Aufwand eine falsche Identität vorgespiegelt hätten, nimmt der Bericht auseinander. »Das Täuschen über eine Identität durch bloße Nennung eines falschen Namens am Telefon stellt aus unserer Sicht eine einfache Täuschungshandlung ohne großen Aufwand dar«, heißt es.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass der RBB die redaktionellen Strukturen schärfen müsse, um Fehler in Berichten künftig zu vermeiden. So sollte es zum Beispiel verpflichtende Schulungen zur Verdachtsberichterstattung geben. Auch die Chefredaktion des ARD-Senders sollte eine aktivere Rolle bei inhaltlicher Prüfung und Risikobewertung spielen, wie aus dem Kurzbericht der Prüfer hervorgeht.