Fahrrad fahren verboten: Gericht schließt Mann vom Straßenverkehr aus

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Selbst wer für ein Fahrzeug keinen Führerschein benötigt – etwa für ein Fahrrad, einen Elektroroller oder ein Mofa – kann im Straßenverkehr harte Grenzen gesetzt bekommen. Das hat das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis entschieden.

Anlass war der Fall eines Mannes, der mehrfach alkoholisiert im Verkehr aufgefallen war und seinen Führerschein verlor. Später war er mit 1,83 Promille Blutalkohol auf einem Mofa unterwegs, für das kein Führerschein erforderlich ist – und verlor die Kontrolle darüber.

Daraufhin forderte die Führerscheinbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Weil er diese nicht absolvierte, verbot ihm die Behörde auch, Fahrzeuge ohne Führerscheinpflicht im Straßenverkehr zu nutzen. Dagegen klagte er, da er das Verbot für rechtlich unklar und übertrieben hielt.

Der Mann argumentierte, es gebe keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen, wann jemand für das Fahrradfahren als ungeeignet gilt. Auch war er der Ansicht, Fahrräder dürften nicht denselben strengen Maßstäben wie Kraftfahrzeuge unterworfen werden. Das Gericht sah dies jedoch anders: Es entschied: Behörden dürfen in bestimmten Fällen auch das Fahren von Fahrzeugen verbieten, für die man keinen Führerschein benötigt. Dies gilt, wenn es starke Zweifel gibt, ob die Person sicher am Verkehr teilnehmen kann.

Gezwungen zu riskanten Ausweichmanövern

Das OVG befand, dass das Verbot im vorliegenden Fall eine hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Regelung darstelle. Da der Kläger sich nicht habe begutachten lassen, habe die Behörde darauf schließen dürfen, »dass ihm die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit erlaubnisfreien Fahrzeugen fehle«.

Das Verbot stelle zwar einen »schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Individualmobilität« dar. »Angesichts der geringeren Masse und Höchstgeschwindigkeit erlaubnisfreier Fahrzeuge« sei auch richtig, dass sie weniger gefährlich seien »als erlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge«.

Die Gefahr durch ungeeignete Fahrer sei aber groß genug, um eine Untersuchung anzufordern. Verkehrsteilnehmer könnten sich und andere »erheblich gefährden«, wenn sie durch solche Fahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen werden. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Radfahrer verursachen die meisten Alkoholunfälle

Auch der TÜV-Verband und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat halten die Gefahr von Alkoholfahrten auf zwei Rädern für unterschätzt. Einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes  zufolge waren es 2024 erstmals vor allem Fahrradfahrer, die Unfälle mit Alkoholeinfluss verursachten.

Demnach waren 43 Prozent aller Alkoholunfälle auf Fahrräder zurückzuführen, darunter 33 Prozent auf klassische Räder und zehn Prozent auf Pedelecs. Insgesamt gab es rund 34.700 Alkoholunfälle, wobei Christi Himmelfahrt (Vatertag) mit 287 Unfällen der Höhepunkt war.

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