Europäischen Parlament: EU-Abgeordnete in Babypause dürfen künftig ihr Stimmrecht übertragen

vor 1 Stunde 1

Eine neue Regelung im EU-Parlament erlaubt schwangeren Abgeordneten, ihre Stimme in der Babypause an Kollegen zu übertragen. Für Väter soll dies nicht gelten.

Quelle: DIE ZEIT, dpa, Aktualisiert am 26. Mai 2026, 19:45 Uhr

 Das Europäische Parlament hat sich auf eine Änderung der Wahlvorschriften geeinigt.
Das Europäische Parlament hat sich auf eine Änderung der Wahlvorschriften geeinigt. © Sebastien Bozon/​AFP/​Getty Images

Europaabgeordnete in Elternzeit können künftig ihre Stimme im Parlament vorübergehend an andere Abgeordnete übertragen. Auf die entsprechende Änderung der Wahlvorschriften einigten sich die EU-Mitgliedstaaten, wie aus einer Mitteilung des Parlaments hervorgeht. Demnach dürfen schwangere Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor der Geburt und sechs Monate danach übertragen. Bislang schrieb das EU-Wahlrecht eine persönliche Stimmabgabe vor. Für Väter gibt es keine entsprechende Regelung.

Die konkreten Modalitäten der Stimmübertragung sollen laut dem Rat der EU in der Geschäftsordnung des Parlaments geregelt werden. In Kraft treten kann die Neuregelung jedoch erst, wenn alle EU-Mitgliedstaaten sie nach nationalem Recht ratifiziert haben. Im Deutschen Bundestag ist eine Stimmrechtsweitergabe nach dem nationalen Parlamentsrecht bislang nicht vorgesehen.

Marilena Raouna, stellvertretende Ministerin für europäische Angelegenheiten Zyperns, sprach von einem wichtigen Meilenstein für eine inklusivere europäische Demokratie. »Die Aktivierung der Stimmrechtsvertretung für Schwangere und neue Mutterabgeordnete sendet eine klare Botschaft: Frauen sollten sich niemals zwischen öffentlichem Dienst und Mutterschaft entscheiden müssen«, sagte sie über die neue Regelung.

Gesamten Artikel lesen