EUGH Entscheidet: Klage gegen ZDF-Serie „Unsere Mütter, unsere Väter“

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Wer sich durch die Darstellung in einer Serie im Fernsehen oder im Internet in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, kann nicht ohne Weiteres vor den Gerichten seines Heimatlandes auf Ersatz des gesamten Schadens klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-232/25).

Geklagt hatten ein ehemaliger Angehöriger einer polnischen Untergrundorganisation aus dem Zweiten Weltkrieg sowie ein Veteranenverband gegen die Produzenten der Fernsehserie „Unsere Mütter, unsere Väter“. Sie werfen der Serie vor, die Kämpfer der Organisation als Antisemiten und Beteiligte am Holocaust darzustellen. Die Serie, die von UFA Fiction produziert und 2013 im ZDF gesendet wurde, wurde in mehreren europäischen Staaten ausgestrahlt und ist im Internet verfügbar. Die Kläger gingen zunächst vor polnischen Gerichten gegen die deutschen Produzenten vor.

Betroffene können in jedem Land klagen, in dem die Serie lief

Die Richter des EuGH unterschieden zwischen der klassischen Ausstrahlung im Fernsehen und im Internet verfügbaren Inhalten. Wird eine Serie in mehreren EU-Staaten im Fernsehen gezeigt, können Betroffene demnach zwar in jedem Land klagen, in dem die Sendung ausgestrahlt wurde. Die Gerichte dürfen dann aber nur über den Schaden entscheiden, der im jeweiligen Staat entstanden ist. Über den gesamten geltend gemachten Schaden können grundsätzlich nur Gerichte am Wohnsitz des Beklagten oder am Sitz der Produzenten entscheiden.

Für Inhalte im Internet gelten nach dem Urteil teilweise andere Regeln. Gerichte am sogenannten Mittelpunkt der Interessen eines Betroffenen können über den gesamten Schaden entscheiden, wenn die betreffende Person in dem Inhalt unmittelbar oder mittelbar identifizierbar ist. Der EuGH stellte aber fest, dass der ehemalige Soldat anhand der Serie nicht identifizierbar sei. Der Umstand, dass er der polnischen Heimatarmee angehört habe, reiche dafür nicht aus.

Für den Veteranenverband gelte dagegen etwas anderes. Nach Ansicht des Gerichtshofs kann der Verband die Gerichte des Mitgliedstaats anrufen, in dem der Mittelpunkt seiner Interessen liegt, um Ersatz für den geltend gemachten Schaden zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der im Internet verbreitete audiovisuelle Inhalt sich speziell auf diesen Verband bezieht und dieser sich unmittelbar identifizieren lässt.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass nationale Gerichte zwar Maßnahmen zur Beseitigung oder Verhinderung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen anordnen können. Ihre Zuständigkeit bleibe jedoch auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt. Eine europaweite Korrektur von im Internet veröffentlichten Angaben könnten sie nicht anordnen.

Die mehrfach ausgezeichnete ZDF-Serie „Unsere Mütter, unsere Väter“ erzählt die Geschichte von fünf jungen deutschen Freunden im Zweiten Weltkrieg. Sie hatte nach ihrer Ausstrahlung 2013 in Polen heftige Kontroversen ausgelöst, weil darin Angehörige der polnischen Heimatarmee als Antisemiten dargestellt werden.

Der ehemalige Soldat und der Weltverband der Soldaten der Heimatarmee, die vor polnischen Gerichten gegen das ZDF und die Produktionsfirma klagten, forderten eine Entschuldigung und Schadenersatz. Ein Krakauer Gericht entschied 2018, das ZDF und UFA Fiction müssten sich entschuldigen und einen Schadenersatz zahlen. Ein Berufungsgericht in Krakau bestätigte 2021, dass die Schöpfer sich entschuldigen müssten, entschied jedoch, dass kein Anspruch auf Schadenersatz bestehe.

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