EU-Migrations- und Asylpaket: EU-Staaten stimmen Abschiebungen in Drittstaaten final zu

vor 2 Stunden 1

EU-Staaten können Asylsuchende künftig leichter in Länder außerhalb der EU abschieben. Auch die Liste sicherer Herkunftsländer wurde erweitert.

23. Februar 2026, 21:28 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, KNA,

 EU-Staaten können Asylsuchende künftig leichter in Länder außerhalb der EU abschieben.
EU-Staaten können Asylsuchende künftig leichter in Länder außerhalb der EU abschieben. © Boris Roessler/​dpa

Von diesem Juni an können Deutschland und andere EU-Staaten Asylsuchende leichter in sogenannte Drittstaaten abschieben, also in Länder außerhalb der EU, zu denen die Betroffenen keine persönliche Verbindung haben. Die EU-Mitgliedstaaten haben eine entsprechende Gesetzesänderung endgültig beschlossen. Die Abstimmung galt als Formalie.

Bisher war eine Abschiebung meist nur möglich, wenn Asylsuchende eine klare Verbindung zu dem Drittstaat hatten, zum Beispiel durch Familie oder einen längeren Aufenthalt dort. Künftig reicht es aus, wenn zwischen einem EU-Staat und dem Drittstaat ein Abkommen besteht.

Ob eine Person eigentlich Anspruch auf Asyl in der EU hätte, muss dabei nicht mehr geprüft werden. EU-Staaten können Menschen also auch dann in Drittstaaten abschieben, wenn ihr Asylantrag noch nicht vollständig bewertet wurde.

Zusätzliche Änderungen in der EU-Liste sicherer Herkunftsländer

Neben der Änderung des Konzeptes der sicheren Drittstaaten wurde eine Liste sicherer Herkunftsstaaten offiziell angenommen. Zu den sicheren Herkunftsländern zählen neben den EU-Mitgliedstaaten nach der Änderung auch Marokko, Tunesien, Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch.

Künftig sollen Menschen durch schnellere Asylverfahren einfacher aus Deutschland und anderen EU-Staaten in diese abgeschoben werden können. Das bedeutet aber nicht, dass Abschiebungen automatisch erfolgen. Die Gründe für einen Asylantrag sollen weiterhin geprüft werden.

Außerdem sollen Länder, die der EU beitreten wollen, grundsätzlich als sichere Herkunftsstaaten gelten. Dazu könnten zum Beispiel Albanien, Montenegro oder die Türkei zählen. Diese Einstufung kann aber aufgehoben werden, etwa wenn es Sanktionen gegen das Land gibt oder dort ein Krieg ausbricht.

Gesamten Artikel lesen