Die Europäische Union hat sich auf Abschiebezentren in Drittstaaten sowie schärfere Asylregeln verständigt, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. So sieht es eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft erzielt haben. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die sogenannten Rückkehrzentren (»Return Hubs«) außerhalb der Europäischen Union sollen Menschen kommen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Das kann mehrere Gründe haben: Manche Menschen werden von ihren Heimatländern nicht wieder aufgenommen und mit einigen Staaten pflegt die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.
Ziel der verschärften Regeln ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Unbegleitete Minderjährige sollen mit der Neuregelung nicht abgeschoben werden, für Familien mit Kindern wird es hingegen diese Möglichkeit geben.
Die Einigung legt zudem etwa fest, wie Menschen mit einem abgelehnten Asylantrag bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

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