Epstein-Akten: Justizministerium veröffentlicht verspätet Dokumente mit Vorwürfen gegen Trump - Bondi wird von Ausschuss vorgeladen

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Über drei Millionen Dokumente aus den Ermittlungen gegen den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein wurden veröffentlicht, darunter auch Dokumente, in denen es um Donald Trump geht. Aber ausgerechnet Protokolle mit Aussagen einer Frau, die Trump beschuldigte, fehlten. Dass die Protokolle existieren, war den Epstein-Akten zu entnehmen: Die veröffentlichten Seiten enthielten Hinweise auf vier Protokolle zu den Befragungen der Frau. Nur eines davon wurde aber veröffentlicht.

Als Medien auf das Fehlen der Dokumente aufmerksam machten, beteuerte das Justizministerium zunächst, es halte nichts zurück. Dann erklärte es, die Frage werde geprüft. Nun hat es die fehlenden Protokolle veröffentlicht. Das Ministerium macht ein Versehen geltend: Mitarbeitende hätten die Dokumente fälschlicherweise als Duplikate eingestuft, man habe auch ein Dutzend weitere Fälle dieser Art identifiziert. Der Verdacht, dass die Dokumente absichtlich zurückgehalten wurden, dürfte damit nicht ausgeräumt sein.

Die Anschuldigungen gegen Trump waren bereits bekannt, und Beweise liegen weiterhin nicht vor. Die nun veröffentlichten Befragungsprotokolle zeigen aber, zu welchen Aspekten die Frau präzise Angaben machte und zu welchen nicht. Sie hatte sich kurz nach der Verhaftung Epsteins im Sommer 2019 beim FBI gemeldet und angegeben, sowohl von Epstein als auch von Trump vor Jahrzehnten sexuell missbraucht worden zu sein.

Dass das FBI die Frau viermal befragte, deutet darauf hin, dass es die Anschuldigungen ernst nahm. Sie führten indes zu keinem Verfahren. Die Dokumente enthalten keine Hinweise darauf, ob die Ermittler die Vorwürfe für glaubwürdig hielten und ob sie Maßnahmen ergriffen, um die Behauptungen zu belegen oder zu widerlegen.

Die Frau scheint sich nicht daran erinnert zu haben, wann genau der sexuelle Missbrauch stattgefunden haben soll. Laut den Protokollen gab sie an, sie sei damals zwischen 13 und 15 Jahre alt gewesen. Epstein habe sie nach New York oder nach New Jersey gebracht. Dort sei sie in einem großen Gebäude mit riesigen Räumen jemandem mit viel Geld vorgestellt worden: Donald Trump.

Trump habe sie nicht gemocht, gab die Frau zu Protokoll. Von Anfang an habe ihm nicht gefallen, dass sie ein „bubenhaftes Mädchen“ gewesen sei. Als sie dann allein mit ihm gewesen sei, habe er gesagt: „Lass mich dir beibringen, wie kleine Mädchen zu sein haben.“ Dann habe er sie zu Oralverkehr gezwungen.

„Frischfleisch“, „unbefleckt“, „nicht abgestumpft“: So sollen Epstein und Trump über Frauen gesprochen haben

Die Frau äußerte sich auch zur Beziehung zwischen Epstein und Trump. Sie habe das Gefühl gehabt, dass diese von einer gewissen Eifersucht geprägt gewesen sei, sagte sie. Wenn die beiden von Mädchen gesprochen hätten, seien außerdem Begriffe wie „Frischfleisch“, „unbefleckt“ und „nicht abgestumpft“ gefallen. Das Wort „abgestumpft“ habe sie nicht verstanden, sie habe es nachschlagen müssen.

In weiteren Befragungen gab die Frau an, später anonyme Drohanrufe erhalten zu haben. Der schon früher veröffentlichte Teil betraf Epstein. Er soll sie Mitte der 1980er Jahre auf Hilton Head Island in South Carolina wiederholt missbraucht haben. Kritiker monieren, Epstein und Trump hätten sich damals noch gar nicht gekannt. Wann sich die beiden genau kennengelernt haben, ist unklar.

Das Weiße Haus wies die Anschuldigungen umgehend zurück. Sprecherin Karoline Leavitt bezeichnete diese ‌als „völlig haltlos“ und ohne jegliche Beweise. Die Anschuldigungen seien von einer „leider gestörten Frau mit einer kriminellen Vergangenheit“ vorgebracht worden. Dass sie haltlos seien, werde durch die Tatsache untermauert, dass das Justizministerium unter Joe Biden über die Akten verfügt und nichts unternommen habe. Tatsächlich erscheint es naheliegend, dass die Demokraten einen Weg, Trump zur Rechenschaft zu ziehen, nicht ausgelassen hätten.  Dennoch ist es kein Beweis.

Donald Trump wurde schon mehrfach beschuldigt, in einem Fall ist er in einem Zivilverfahren wegen eines sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Justizministerium hatte gleich zu Beginn der Veröffentlichung betont, die Epstein-Akten enthielten „unwahre und sensationslüsterne“ Behauptungen über Trump, die dem FBI kurz vor der Wahl von 2020 übermittelt worden seien.

Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell im Privatjet.
Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell im Privatjet. U.S. Justice Department/via REUTERS

Bemerkenswert ist, dass das Ministerium die fehlenden Dokumente am Donnerstag veröffentlichte. Am Vortag hatte der Aufsichtsausschuss des Repräsentantenhauses Generalstaatsanwältin Pam Bondi vorgeladen, sie wird nun aussagen müssen. Überraschend stimmten auch republikanische Abgeordnete dafür.

Bondis Umgang mit den Epstein-Akten hatte im Kongress Unmut ausgelöst, und eine Anhörung im Justizausschuss machte es nicht besser: Die Generalstaatsanwältin wurde ausfällig. Den Demokraten Jamie Raskin bezeichnete sie als „abgehalfterten Verlierer-Anwalt“, den Republikaner Thomas Massie als „gescheiterten Politiker“. Mit der Vorladung des Aufsichtsausschusses wird Bondi nun gemaßregelt.

Ein Strafrechtsprofessor dämpft die Erwartungen: „Nur nachgewiesene Taten können bestraft werden“

Sollte das Justizministerium wissentlich und willentlich Dokumente zurückgehalten haben, wäre das gesetzeswidrig. Für Präsident Trump dürften die neuen Veröffentlichungen dagegen keine Konsequenzen haben. Rechtsexperten in den USA dämpfen generell die Erwartungen der Öffentlichkeit, die Epstein-Akten würden zu Strafverfahren führen. Diese Erwartung sei verständlich, schreibt Strafrechtsprofessor Brandon Blankenship von der Universität von Alabama in Birmingham auf Anfrage. Er erinnert aber an die Anforderungen strafrechtlicher Verfahren.

In Fällen sexuellen Missbrauchs seien die Herausforderungen besonders groß, da es häufig keine Zeugen gebe. Ein weiteres Problem sei, dass sich Opfer oft mit großer zeitlicher Verzögerung meldeten, was dazu führe, dass forensische Beweise fehlten und dass die Klarheit der Erinnerung leiden könne. Und die Opfer seien oft nicht bereit, vor Gericht auszusagen, weil sie einem Kreuzverhör unterzogen würden.

Blankenship hält fest, es sei weitaus schwieriger, zu strafrechtlichen Verurteilungen zu gelangen, als die Dokumente vermuten ließen. Der Ausdruck „Epstein-Akten“ suggeriere, dass es um einen einzigen Sachverhalt gehe, um eine Gruppe strafrechtlich verfolgbarer Akteure. Dem sei aber nicht so. Die Frustration der Öffentlichkeit beruhe in solchen Fällen oft auf einem sogenannten Kategorienfehler: Die Veröffentlichung von Dokumenten könne Netzwerke und Muster aufdecken, das Strafrecht aber bestrafe nur nachgewiesene Straftaten.

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