Energiemarkt: EU-Kommission bewilligt Industriestrompreis und mehr Staatshilfen

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Die Voraussetzung ist, dass die begünstigten Unternehmen in eine klimafreundlichere Produktion investieren. Das teilte die Kommission am Mittwoch mit.

Staat kann höchstens die Hälfte der Kosten übernehmen

Ein solcher Industriestrompreis soll für maximal drei Jahre gelten und höchstens bis Ende des Jahres 2030 laufen. Der Staat kann dabei für bis zu 50 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs eines Unternehmens höchstens die Hälfte der Kosten übernehmen. Der tatsächliche Strompreis für die Unternehmen muss dabei mindestens 50 Euro pro Megawattstunde betragen.

Darüber hinaus erlaubt die EU-Kommission sogenannte Kapazitätsmechanismen. Der Staat bezahlt hierbei Energieunternehmen dafür, Reservekraftwerke für Zeiten hoher Strompreise oder Engpässe zu betreiben. Wirtschaftsministerin Reiche plant einen solchen Mechanismus, etwa für den Bau neuer Gaskraftwerke.

Außerdem sollen mehr staatliche Mittel in den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze fließen. Die Kommission gestattet zudem auch, besonders risikoreiche Projekte – etwa den Bau von Atomkraftwerken - durch staatliche Garantien abzusichern. Damit kommt Brüssel Ländern wie Frankreich entgegen, die Atomenergie auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien stellen wollen und sich mit dieser Position in mehreren EU-Gesetzen durchgesetzt haben.

Die 27 Regierungen sollen die Umstellung von Industrieunternehmen von fossilen Energien auf umweltfreundliche Alternativen direkt fördern können. Dazu zählt unter anderem Wasserstoff – unabhängig davon, ob er aus erneuerbaren Quellen, Atomkraft oder Erdgas stammt. Für den Verkehrssektor erlaubt die Kommission zudem Subventionen für die Entwicklung von Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen, den sogenannten E-Fuels.

Produktion soll in Europa gehalten werden

Auch in die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen und Wärmepumpen soll künftig mehr Geld fließen. Die Kommission will dadurch die Produktion in Europa halten und ausbauen. Ein zentrales Kriterium für die Vergabe von Staatshilfen ist, ob Unternehmen ohne die Unterstützung in Drittländer – etwa nach China oder in die USA – abwandern würden.

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