Düsseldorfer Rechtsstreit um Corona-Hilfen geht in die nächste Runde

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Im Rechtsstreit um die Rückzahlung der von Fortuna Düsseldorf erhaltenen Corona-Hilfen wird die Bezirksregierung Düsseldorf nun doch versuchen, eine Berufungsverhandlung zu erreichen.

 Arnd Hovemann.

Die zurückgeforderten Corona-Hilfen sind für ihn Wettbewerbsverzerrung: Arnd Hovemann. IMAGO/Moritz Müller

Das bestätigte die Behörde gegenüber dem kicker: "Die Bezirksregierung Düsseldorf beantragt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. April 2025." In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf die vom Bezirk gestellten Rückförderungsbescheide an den Zweitligisten in Höhe von 1,7 Millionen Euro für nicht rechtmäßig erklärt.

Zwar hatte das VG keine Berufung zugelassen, allerdings eine einmonatige Beschwerdefrist für einen Antrag auf Zulassung zur Berufung offengelassen. Damit war das Urteil des VG nicht rechtskräftig. Nun also hat die Bezirksregierung jenen Antrag gestellt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) muss sich nun damit befassen.

Wegweisender Prozess?

Das Prozedere dürften weitere Erst- und Zweitligisten, speziell aus Nordrhein-Westfalen, mit großer Spannung beobachten. In dem Bundesland hatten mehrere Klubs Hilfen erhalten: Borussia Mönchengladbach (5,5 Mio.), der VfL Bochum (1,6 Mio.), Borussia Dortmund (12,6 Mio.), der 1.FC Köln (1,5 Mio.), Preußen Münster (1,1 Mio.) und der SC Paderborn (1,8 Mio.).

Der FC Schalke 04 soll sogar rund 14,1 Mio. erhalten haben, zudem gab es eine Landesbürgschaft für die Knappen. Doch offenbar hat bislang keine andere Bezirksregierung in NRW Rückforderungsbescheide verschickt. Hätte der Düsseldorfer Bezirk mit seiner Berufung Erfolg, könnten auch andere Regierungsbezirke umdenken.

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Abstieg ursächlich für Umsatzrückgang?

Man habe die "Corona-Wirtschaftshilfen von dem Profisportverein im Rahmen des vorläufigen Bewilligungsverfahrens zurückgefordert, weil nach der Auszahlung - aufgrund später eingereichter Unterlagen - festgestellt wurde, dass der Umsatzrückgang nicht 'coronabedingt', also nicht durch die Einschränkungen der Corona-Maßnahmen, eingetreten war, sondern in beträchtlichem Umfang auch abstiegsbedingt", argumentiert die Behörde.

Sie hatte bereits vor dem VG von einer einheitlichen Verwaltungspraxis in NRW gesprochen - diese bestätigte sich aber auf Nachfrage der VG-Richterin in anderen Bezirken nicht. "Deshalb wird eine abschließende Klärung als notwendig erachtet", heißt es bei der Bezirksregierung.

Auf der anderen Seite argumentierte etwa Fortuna-Finanzvorstand Arnd Hovemann mit Wettbewerbsverzerrung. Denn während die Düsseldorfer aufgrund des laufenden Verfahrens Rückstellungen bilden mussten und diese Gelder entsprechend nicht in den Kader investieren konnten, galt das für Zweitligakonkurrenten wie Schalke oder Paderborn eben nicht. Gut möglich, dass der Bezirksregierung eine Klagewelle gegen Rückforderungsbescheide droht, wenn sie nicht zumindest versucht, die Berufung zu erreichen.

Benni Hofmann

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