DSGVO-Auskunftsrecht: Noyb beschwert sich über AliExpress, TikTok und WeChat

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Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat schwere Vorwürfe gegen die Tech-Giganten AliExpress, TikTok und WeChat erhoben. Die Aktivisten monieren, dass die drei chinesischen Internetkonzerne systematisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, indem sie Auskunftsersuchen von Nutzern nicht ordnungsgemäß beantworten. Noyb hat daher offizielle Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht.

Im Kern geht es in der Auseinandersetzung um das Recht von Nutzern, eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, die von Unternehmen verarbeitet werden. Dieser Anspruch ist in Artikel 15 der DSGVO verankert. Viele große Tech-Firmen stellen mittlerweile Instrumente zur Verfügung, die das Herunterladen eigener Daten ermöglichen sollen. In der Praxis sieht es trotzdem oft noch anders aus. Laut Noyb haben sich weder TikTok noch AliExpress die Mühe gemacht, eine angemessene Auskunft zu erteilen.

TikTok wirft die zivilrechtliche Organisation vor, "nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form" übermittelt zu haben, "die unmöglich zu verstehen war". AliExpress habe eine "defekte Datei" zur Verfügung gestellt, "die nur einmal geöffnet werden konnte". WeChat soll "die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich" ignoriert haben. Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb, kritisiert das scharf: "Tech-Unternehmen lieben es, so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer:innen zu sammeln." Sie weigerten sich aber vehement, "ihnen vollen Zugang im Einklang mit dem EU-Recht zu geben".

Die unvollständigen oder unverständlichen Antworten von TikTok und AliExpress verhindern Noyb zufolge, dass User überprüfen können, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die Betroffenen hätten zunächst Folgefragen gestellt, um den Unternehmen eine zweite Chance zu geben. Doch anstatt die fehlenden Daten nachzuliefern, hätten die Firmen dann lediglich den Inhalt ihrer Datenschutzrichtlinien "ohne jegliche individuelle Informationen" wiedergegeben.

Die aktuellen Auskunftsersuchen sind nicht losgelöst zu betrachten. Sie erfolgten im Vorfeld einer Reihe von Noyb-Beschwerden vom Januar 2025. Damals leitete die Organisation rechtliche Schritte gegen mehrere Unternehmen wie TikTok, AliExpress, Shein, Temu, WeChat und Xiaomi wegen unrechtmäßiger Datentransfers nach China ein. EU-Recht schreibt vor, dass Datentransfers in Drittländer nur zulässig sind, wenn der Datenschutz dort gewährleistet ist. Angesichts chinesischer Gesetze, die den Behörden weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten ermöglichen, ist das realistischerweise kaum möglich.

Shein, Temu und Xiaomi stellten inzwischen zusätzliche Informationen bereit. TikTok, AliExpress und WeChat verstoßen laut Noyb dagegen "weiterhin gegen die DSGVO." Sardeli bekräftigt die Ansprüche: Selbst wenn Firmen viele Anfragen bekämen, heiße das nicht, "dass sie Informationen verweigern dürfen".

Noyb fordert die Datenschutzbehörden in den drei betroffenen EU-Ländern dazu auf, die Unternehmen zum Erfüllen der Auskunftsersuchen zu zwingen. Ferner schlagen die Aktivisten vor, Geldstrafen zu verhängen, um künftige Verstöße zu verhindern. Solche Sanktionen können bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für AliExpress würde dies, basierend auf einem Jahresumsatz von 3,68 Milliarden Euro, ein Bußgeld von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten. Das Auskunftsrecht gilt als wichtiges Werkzeug der DSGVO. Noyb moniert immer wieder, dass Firmen dieses nicht hinreichend beachten. Dem Bundesfinanzhof (BFH) zufolge greift der Anspruch auch bei "unverhältnismäßigem Aufwand".

(mho)

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