Den Angaben zufolge begann die Frau im Januar 2025 den Vorbereitungsdienst für den Justizvollzugsdienst. Ihren Partner hatte sie bereits zuvor kennengelernt. Dieser war demnach im April 2025 aus Spanien nach Deutschland überstellt und in ein Gefängnis in Hessen gebracht worden. Dort habe er beantragt, die Frau, die in einer anderen Justizvollzugsanstalt eingesetzt war, als Telefonkontakt registrieren zu lassen.
Die Beamtin habe die Anstaltsleitung am selben Tag unaufgefordert über die Beziehung informiert, aber zugleich den Eindruck erweckt, den Kontakt künftig abzubrechen. »Im weiteren Verlauf setzte sie den Kontakt zu ihrem Lebensgefährten jedoch fort, schrieb ihm Liebesbriefe, übersandte ihm Lichtbilder von sich und führte mit ihm vertrauliche Telefongespräche, ohne dies ihrer Anstaltsleitung mitzuteilen«, so das Verwaltungsgericht.
Beschwerde gegen Beschluss eingelegt
Die Frau habe durch ihr Verhalten das Vertrauen ihres Dienstherrn nachhaltig und endgültig zerstört und mehrere beamtenrechtliche Dienstpflichten verletzt, erklärte das Gericht. Auch sei der Justizvollzug ein »besonders sensibler und sicherheitsrelevanter« Bereich. Von Vollzugsbediensteten werde erwartet, gegenüber Gefangenen eine professionelle Distanz zu wahren.
Verhältnisse zu Inhaftierten könnten erhebliche Sicherheitsrisiken bedeuten. »Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Antragstellerin nicht in derselben Justizvollzugsanstalt eingesetzt gewesen ist«, hieß es.

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