Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Kirche in arbeitsrechtlichem Streit

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung gestärkt. Diese hätten bei der Frage, ob sie von Bewerbern eine Kirchenmitgliedschaft verlangen können, aufgrund ihres grundgesetzlich garantierten »religiösen Selbstbestimmungsrechts« einen erheblichen Entscheidungsspielraum, entschied das Gericht in Karlsruhe.  Es gab damit der Verfassungsbeschwerde der evangelischen Diakonie im Rechtsstreit mit der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger statt.

Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie Egenberger für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte. Die konfessionslose Bewerberin sah darin eine Diskriminierung aus religiösen Gründen.

Das Verfassungsgericht entschied nun, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verletze die Diakonie in ihrem im Grundgesetz verankerten religiösen Selbstbestimmungsrecht. Die aus der Kirche ausgetretene Frau hatte sich 2012 ohne Erfolg um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben. Bei dem befristeten Job ging es um die Mitarbeit an einem Bericht von Nichtregierungsorganisationen zur deutschen Umsetzung der Uno-Antirassismus-Konvention.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter hoben das Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun auf und verwiesen die Sache dorthin zurück.

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