Mit rechtlichen Vereinfachungen will die Bundesregierung das Tempo bei der Rüstungsbeschaffung erhöhen. Das geht aus dem Entwurf für ein »Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz« hervor. Es wurde von Bundeswirtschafts- und Bundesverteidigungsministerium erarbeitet und liegt dem SPIEGEL vor.
Bereits 2022 hatte die damalige Regierung ein Gesetz zur Beschleunigung der Beschaffung verabschiedet. Dessen Regelungen werden mit dem neuen Entwurf fortgesetzt und zum Teil ausgeweitet.
Unter anderem soll jede Beschaffung, die zur militärischen Bereitschaft Europas und der Nato beiträgt, als wesentliches nationales Sicherheitsinteresse gelten und damit eine Ausnahme vom europäischen Vergaberecht ermöglichen. Zudem sollen die Hürden für Start-ups und innovative Firmen durch die Möglichkeit von Vorauszahlungen gesenkt werden, heißt es in dem auf den 25. Juni datierten Entwurf.
Deutlich angehoben werden soll die Schwelle für sogenannte Direktvergaben. Solche Aufträge ohne Ausschreibung soll die Bundeswehr künftig bis zu einem Wert von 100.000 Euro vergeben können. Reguläre Vergabeverfahren wiederum sollen nicht gestoppt werden müssen, wenn Unternehmen gegen ihren Ausgang klagen.