Für unseren Liveblog verwenden wir neben eigenen Recherchen Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, epd, KNA und Bloomberg.
Wichtige Updates
Wirtschaftsweise senken Konjunkturprognose deutlich
Prien für höhere Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld
Bericht: Kinderlose sollen in der Pflegeversicherung mehr zahlen
Dobrindt ist skeptisch bei Social-Media-Verbot für Kinder
Ex-Kanzler Scholz soll neue Nord-Süd-Kommission leiten
Spritpreise sinken – laut ADAC aber zu langsam
Die Spritpreise sinken langsam weiter. Binnen Wochenfrist hat sich Superbenzin der Sorte E10 um 2,7 Cent verbilligt, Diesel sogar um 4,5 Cent, wie der ADAC mitteilt. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Dienstags kostete ein Liter E10 demnach 1,981 Euro, ein Liter Diesel 1,952 Euro. Beide Kraftstoffe sind damit aber trotz Tankrabattes noch gut 20 Cent teurer als vor Ausbruch des Iran-Krieges.
Der ADAC hält den aktuellen Preisrückgang an den Tankstellen für „viel zu gering“. Hintergrund ist, dass der Ölpreis zuletzt deutlich nachgab. „Ein weiteres Mal bestätigt sich damit, dass günstigere Einkaufsbedingungen von den Mineralölkonzernen nur verlangsamt an die Kunden weitergegeben werden, während ein höherer Ölpreis meist unverzüglich auch an den Zapfsäulen ankommt“, sagte ein Sprecher.
Wer beim Kraftstoff sparen will, sollte am späten Vormittag, kurz vor 12 Uhr tanken, rät der ADAC. Dann sei der Sprit im Tagesverlauf am niedrigsten. Kurz nach 12 Uhr sind die Preise dagegen am höchsten. Bei Reisen ins Ausland kann es sich dagegen lohnen, jenseits der Grenze zu tanken. Zuletzt war Sprit unter anderem in Polen, Tschechien, Österreich und Luxemburg teils deutlich günstiger als in Deutschland, in Frankreich, Dänemark und den Niederlanden teils deutlich teurer. Je nach Uhrzeit, Region und Tankstelle können die Preise aber stark abweichen.
Tausende Tankstellen verstoßen allerdings gegen die Zwölf-Uhr-Regel, schreibt Oliver Klasen:
Bundesregierung plant härtere Maßnahmen gegen Menschenhandel
Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken.
Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen. „Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer „moderne Sklaverei“ ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.
Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.
Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat. Voraussetzung für die Einstellung ist aber laut Entwurf, dass „nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist“. Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können.
Studie: US-Truppenabzug kann etwa 2650 Vollzeit-Jobs kosten
Der angekündigte Abzug von 5000 US-Soldaten aus Deutschland kann einer Studie zufolge die Wirtschaft vor Ort stark treffen. Er könne zum Verlust von rund 2650 Vollzeit-Arbeitsplätzen in der betroffenen Region und ihrem nahen Umfeld führen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Universität Köln.
Für die betroffenen Kommunen hätte der Abzug ebenfalls gravierende und langanhaltende finanzielle Folgen. Demnach sinken die kommunalen Einnahmen – insbesondere aus der Gewerbesteuer – deutlich. Um die Verluste auszugleichen, reagierten die Kommunen in der Vergangenheit mit Ausgabenkürzungen und einer Erhöhung der Steuersätze, vor allem bei der Grundsteuer.
Die US-Regierung hatte vor wenigen Wochen angekündigt, 5000 Soldaten aus Deutschland abzuziehen. Details sind offen.
Wirtschaftsweise senken Konjunkturprognose deutlich
Die Wirtschaftsweisen haben an diesem Mittwoch in Berlin ihr Frühjahrsgutachten vorgelegt. Dabei senkte der Sachverständigenrat seine Konjunkturprognose deutlich – auf 0,5 Prozent. Im vergangenen Herbst hatten die Ökonomen noch mit einem Plus des Bruttoinlandsprodukts von 0,9 Prozent gerechnet. Die Bundesregierung hatte vor einem Monat ihre Konjunkturprognose halbiert und erwartet in diesem Jahr ebenfalls nur noch ein Wachstum von 0,5 Prozent.
Preissprünge bei Öl und Gas infolge des Iran-Kriegs bremsen die Wirtschaft. Im Bericht der Wirtschaftsweisen heißt es: Die Ungewissheit über die Dauer und die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die deutsche Wirtschaft stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Prognose dar.
Für das Jahr 2027 rechnet der fünfköpfige Sachverständigenrat, der die Bundesregierung berät, mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,8 Prozent. Getrieben werde dies von staatlichen Milliardenausgaben zur Modernisierung der Infrastruktur. Bundestag und Bundesrat hatten ein schuldenfinanziertes Sondervermögen beschlossen. Kritisiert wird aber immer wieder, dass Mittel aus diesem Sondertopf nicht schnell genug fließen und Gelder verwendet werden, um Löcher im Haushalt zu stopfen.
Die Inflationsrate dürfte laut Prognose der Wirtschaftsweisen im Jahr 2026 durchschnittlich drei Prozent und im Jahr 2027 durchschnittlich 2,8 Prozent betragen. Im April hatten stark gestiegene Energiepreise die Inflationsrate nach Angaben des Statistischen Bundesamts mit 2,9 Prozent auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben.
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Prien für höhere Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld
Bundesfamilienministerin Karin Prien will die Einkommensgrenze beim Elterngeld trotz Spardrucks nicht antasten. Daran wolle sie „nichts verändern“, sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk. „Ich würde bei den Mindest- und Höchstbeträgen eher darüber nachdenken, noch mal ein Stück weit nach oben zu gehen.“ Einsparungen müssten an anderer Stelle erreicht werden, sagte Prien. „Da bieten sich einmal die Partnerschaftlichkeit, aber zum anderen auch die Bezugsdauer an.“ Prien sagte, es müsse auch künftig attraktiv sein, Elterngeld zu beziehen – für Männer und Frauen gleichermaßen. Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“. Derzeit wird das Basiselterngeld bis zu 14 Monate gezahlt, wenn Paare sich den Zeitraum aufteilen.
In einer Pressekonferenz in Berlin ergänzte Prien, dass Details zum Elterngeld bis zum geplanten Kabinettsbeschluss über den Bundeshaushalt am 7. Juli ausgehandelt würden. Dabei verwies sie darauf, dass durch die sinkenden Kinderzahlen bereits ein Spielraum entstehe.
Das Elterngeld ist ein Einkommensersatz für Mütter und Väter, wenn sie für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der Arbeit nehmen. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175 000 Euro. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettolohns des Beziehers. Der Mindestbetrag sind 300, der Höchstbetrag 1800 Euro im Monat. Die Sätze wurden seit 2007 nicht angepasst.
Wer beim Elterngeld spart, glaubt nicht mehr an die Zukunft, kommentiert Kerstin Bund:
Bericht: Kinderlose sollen in der Pflegeversicherung mehr zahlen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat laut einem Medienbericht eine höhere Belastung von Kinderlosen in der Pflegeversicherung geplant. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen. Für Versicherte mit Kindern soll es dem Bericht zufolge bei den bisherigen Sätzen bleiben.
Während der Arbeitgeberanteil für die Pflegebeiträge immer 1,8 Prozent beträgt, sind die Arbeitnehmeranteile von der Kinderzahl der Versicherten abhängig. Derzeit zahlen Arbeitnehmer mit einem Kind in der Regel 1,8 Prozent ihres Einkommens als Beitrag an die Pflegeversicherung. Wer zwei oder mehr Kinder unter 25 Jahren hat, bekommt Abschläge auf den Standardbeitrag. Für Kinderlose ab 23 Jahren liegt der Beitrag bei 2,4 Prozent, künftig könnten es also 2,5 Prozent sein. In Sachsen gelten abweichende Beitragsregeln.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums lehnte laut der Nachrichtenagentur epd eine Stellungnahme zu dem RND-Bericht ab. Das Haus werde sich „im Hinblick auf die derzeit laufende Abstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen und den beteiligten Ressorts nicht äußern“. Ministerin Warken hatte im April angekündigt, dass der Entwurf für die Pflegereform „spätestens Mitte Mai“ vorliegen werde. Am Dienstag äußerte sich der Ministeriumssprecher zum weiteren Zeitplan nur vage. „Ziel bleibt es, einen Referentenentwurf vorzulegen und schnell ins Verfahren zu kommen“, erklärte er lediglich.
Grundlage für Warkens Entwurf sind die seit Dezember vorliegenden Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. Allerdings hatte sich die Runde nur auf wenige konkrete Punkte verständigt. Insbesondere zu Finanzfragen führte das Ergebnispapier lediglich verschiedene Optionen auf.
Dobrindt ist skeptisch bei Social-Media-Verbot für Kinder
Innenminister Alexander Dobrindt sieht ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder skeptisch. „Ein einfaches Verbot halte ich für schwer durchsetzbar und auch deswegen für wenig zielführend“, sagte der CSU-Politiker der Funke-Mediengruppe. Es sei eine Grundsatzentscheidung von Familien und Eltern, wann ein Kind ein Handy erhalte.
„Die Verantwortung lässt sich nicht komplett abschieben, weder in die eine noch in die andere Richtung. Aber staatliches Handeln an dieser Stelle funktioniert eben nicht ohne die Begleitung der Familien“, sagte Dobrindt weiter. Soziale Medien seien tief in das Informationsverhalten unserer Gesellschaft eingedrungen und gehörten zum Alltag. Daher sei es zu einfach, die Lösung des Problems nur in einem Verbot durch den Staat zu suchen.
In der Bundespolitik wird derzeit diskutiert, ein Verbot der Social-Media-Nutzung für unter 14-Jährige einzuführen. Im Sommer werden Vorschläge einer von Jugendministerin Karin Prien (CDU) eingesetzten Expertenkommission erwartet. Einer kürzlichen Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation zufolge sprechen sich zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus.
Ex-Kanzler Scholz soll neue Nord-Süd-Kommission leiten
Der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll nach Informationen aus Regierungskreisen die Leitung einer Kommission zur Zukunft der Entwicklungspolitik übernehmen. Zwar müssen die letzten Details zur genauen Aufgabenbeschreibung und Zusammensetzung noch geklärt werden, die Personalie sei jedoch gesetzt, berichtet der Tagesspiegel.
Das Gremium wird etwa 20 Mitglieder aus Ländern des Globalen Südens wie des Nordens haben. Als Vorbild dient eine entsprechende Gruppe, die der frühere Bundeskanzler Willy Brandt (ebenfalls SPD) Ende der 1970er-Jahre leitete.
Die neue Kommission geht auf eine Vereinbarung von Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zurück, um „die bilateralen Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens intensivieren“ zu können. Offiziell präsentiert werden sollen Scholz und sein Team auf einer Nachhaltigkeitskonferenz Ende Juni in seiner Heimatstadt Hamburg.
Spahn: Absehbar kein Plus bei Elterngeld oder Bafög
Unionsfraktionschef Jens Spahn sieht angesichts der Haushaltslage derzeit keinen Spielraum für höhere staatliche Leistungen. „Elterngeld, Bafög werden wir absehbar nicht erhöhen können, in manchen Bereichen müssen wir sparen – jedenfalls, solange wir kein Wachstum haben“, sagt der CDU-Politiker dem Münchner Merkur.
Das kommt durchaus überraschend, weil Union und SPD erst vor wenigen Wochen eine Verständigung auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bafög-Reform verkündet hatten – darunter die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro. Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung aber eine Hintertür offengelassen: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“
Was das bedeutet, kann man am Kurs der Regierung beim Elterngeld erahnen. Dort deutet sich statt einer Erhöhung inzwischen sogar eine Kürzung an, über Details wird noch beraten.
Mehr zum Sparkurs der Regierung finden Sie hier:
Deutschland und Partner kritisieren Israels Siedlungspolitik
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien und Italien die israelische Regierung eindringlich vor einer Ausweitung ihrer Siedlungspolitik im Westjordanland gewarnt und die Gewalt durch Siedler verurteilt. Die Lage habe sich in den vergangenen Monaten erheblich verschlechtert, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Staats- und Regierungschefs. Die Politik der israelischen Regierung untergrabe die Stabilität und die Aussichten auf eine Zwei-Staaten-Lösung. „Das Völkerrecht ist unmissverständlich: Israelische Siedlungen im Westjordanland sind illegal.“
Insbesondere die Bauprojekte im sogenannten Gebiet E1, das zwischen Ost-Jerusalem und der Siedlung Maale Adumim liegt, würden das Westjordanland zweiteilen und einen schwerwiegenden Bruch des Völkerrechts darstellen, hieß es in der Erklärung. Die vier Staaten warnten zudem Unternehmen vor einer Beteiligung an Bauausschreibungen. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigten ihr Bekenntnis zu einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung.
Bundestag beschließt Apothekenreform
In Apotheken sollen Patientinnen und Patienten künftig mehr Leistungen wie Impfungen, Vorsorge und Tests bekommen können. Das sieht ein Gesetz der schwarz-roten Koalition vor, das der Bundestag beschlossen hat. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, um die Versorgung sicherstellen zu können, müssten die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden. „Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle.“ Das Gesetz stärke die Apothekenlandschaft auch finanziell und sorge für weniger Bürokratie.
Konkret sollen Apotheken unter anderem neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit „Totimpfstoffen“ angeboten werden können, zum Beispiel auch gegen Tetanus. Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern möglich sein.
Apotheken sollen in bestimmten Fällen außerdem verschreibungspflichtige Medikamente direkt abgeben können, ohne dass ein ärztliches Rezept vorliegt. Erlaubt werden sollen auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung ist auch eine vorherige ärztliche Schulung. Bei Ärztevertretern stoßen diese neuen Möglichkeiten auf scharfe Kritik. Geplant sind zudem verschiedene Lockerungen bei Vorschriften für den Apothekenbetrieb. Das Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat.
Die Pläne von Gesundheitsministerin Warken werden das Apothekensterben nicht aufhalten, kommentiert Elisabeth Dostert:
Kindergeld ohne Antrag – Reform soll 2027 kommen
Familien sollen ab 2027 mit einer Reform beim Kindergeld entlastet werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte im Bundestag, Familien sollten künftig mehr Zeit für das Baby haben und sich weniger mit Bürokratie auseinandersetzen müssen. „Die Eltern erhalten künftig das Kindergeld automatisch, sie erhalten es unbürokratisch und sie erhalten es schnell.“ Das Gesetz werde, wenn es vollständig umgesetzt sei, für alle Kinder gelten, die in Deutschland geboren werden.
Der Bundestag debattierte zum ersten Mal über geplante Gesetzesänderungen der schwarz-roten Koalition, denen auch der Bundesrat zustimmen muss. „Wir erwarten, dass rund 300 000 Erstanträge pro Jahr entfallen“, sagte Klingbeil. „Das vermeidet lästige Abstimmungsschleifen bei unvollständigen Anträgen und das spart jede Menge Zeit, Geld und auch Nerven auf allen Seiten, auch beim Staat.“
Auch Politiker anderer Parteien begrüßten die Pläne. So sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner: „Es passiert selten in diesem Land, aber es passiert, dass Dinge vorangehen, dass sich etwas bewegt. Wenn das Kindergeld in Zukunft ohne tausend Schleifen direkt auf dem Konto der Eltern landet, dann entlastet das viele Familien.“
Klingbeil offen für Rasenmähermethode bei Kürzungen von Subventionen
Sollen alle Subventionen und Steuervergünstigungen pauschal um den gleichen Prozentsatz gekürzt werden, um Geld zu sparen? Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) kann diesem Vorschlag von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) nach eigenen Angaben etwas abgewinnen. „Ich habe da eine Offenheit für. Das habe ich auch der Unionsseite gesagt“, sagte Klingbeil im Podcast „Machtwechsel“ einer Mitteilung zufolge. „Ich schließe nicht aus, dass es am Ende zumindest in Teilbereichen auch die Rasenmähermethode sein kann.“ Spahn hatte sich für eine pauschale Kürzung von fünf Prozent zur Finanzierung einer Steuerreform ausgesprochen.
Man habe schon im Koalitionsausschuss in der Villa Borsig vor drei Wochen über Listen mit Subventionen beraten und tue dies weiterhin, sagte Klingbeil in dem Podcast. Zumindest teilweise könne eine pauschale Kürzung sinnvoll sein. Im Bundeshaushalt müsse es weitere Einsparungen geben. „Ich sehe einfach, dass wir mit dem Haushalt eine solche Lücke haben, dass wir uns nicht mehr das alles leisten können, was wir in den letzten Jahren hatten.“ Der bisher erbrachte Sparbeitrag der Ressorts von einem Prozent ihrer Etats reiche nicht aus. Er erwarte weitere Sparvorschläge aus den Reihen des Kabinetts.
Der Mitteilung zufolge beharrt Klingbeil auf den geplanten Einsparungen beim Elterngeld und beim Wohngeld. „Die Ministerinnen und Minister haben Dinge zugesagt durch einen Kabinettsbeschluss. Und jetzt geht es darum, dass in den Ressorts diese Leistungen auch erbracht werden.“
Reformen für Apotheken und Kindergeld im Bundestag
Der Bundestag stimmt am Freitag über eine Apothekenreform der schwarz-roten Koalition ab. Die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sehen vor, zusätzliche Leistungen für Patienten zu ermöglichen - etwa Vorsorge-Angebote und Impfungen nicht nur gegen Grippe und das Coronavirus. Apotheken sollen in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente direkt abgeben können, ohne dass ein ärztliches Rezept vorliegt. Geplant sind auch verschiedene Lockerungen bei Vorschriften für den Apothekenbetrieb.
Ins Parlament eingebracht wird auch ein Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit deutlichen Vereinfachungen beim Kindergeld. Ziel ist eine automatische Auszahlung ohne Antrag. Eingeführt werden soll das neue Verfahren schrittweise und zunächst für einfachere Fälle. Das Kindergeld beträgt aktuell unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind.
Hubig will Scheidung für Gewaltopfer beschleunigen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will, dass Opfer häuslicher Gewalt sich schneller scheiden lassen können – auch ohne Ablauf des Trennungsjahres. Ein Gesetzentwurf, über den die Funke-Zeitungen berichten, soll klarstellen, dass eine „unzumutbare Härte“ vorliegt, wenn Betroffene oder mit ihnen lebende Kinder vom Partner „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden sind.
Zudem sollen Betroffene in Verfahren vor Familiengerichten ihren Wohnort besser geheim halten können. Hintergrund ist, dass Verfahren bislang oft am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden. „Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, betont Hubig.











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