Bundesgerichtshof: Videokonferenz-Ehe in Deutschland ungültig

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Die Partner mögen vielleicht ein Team bilden, aber über Teams zu heiraten, ist nicht drin: Eine per Videokonferenz geschlossene Ehe in den USA wird in Deutschland nicht anerkannt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden und damit den Wegdafür frei gemacht, dass ein Paar aus Nigeria vor einem deutschen Standesamt noch einmal ordnungsgemäß den Bund der Ehe schließen kann (Az. XII ZB 244/22).

Den beiden ist der Ausgang des Verfahrens vermutlich sehr recht. Die nigerianischen Staatsangehörigen mit Aufenthalt in Deutschland wollten ihre Eheschließung nämlich nach deutschem Recht nachholen, nachdem die Meldebehörde ihre US-amerikanische Heiratsurkunde nicht anerkannt hatte. Im Mai 2021 hatten sie sich per Videotelefonie vor einer Behörde im US-Bundesstaat Utah das Ja-Wort gegeben. Das Standesamt hatte aber Zweifel, ob die US-Ehe mit Urkunde und Apostille nicht doch einer erneuten Eheschließung nach deutschem Recht im Wege steht. Für das Paar ging es daraufhin weder vor noch zurück.

Klarheit schaffte das Oberlandesgericht Köln, nachdem der Fall zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Es entschied, dass eine Ehe im Inland nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit geschlossen werden kann. Bei Ehen im Ausland ist das zwar anders, da sich aber mindestens ein Ehepartner in Deutschland aufhielt, als der Videotermin stattfand, sei von einer Eheschließung im Inland auszugehen. Damit stehe einer "richtigen" Eheschließung nichts im Weg. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil jetzt.

Die Ehe per Zoom-Videotelefonie sorgte vor ein paar Jahren bereits für Schlagzeilen. Eingeführt wurde sie in Utah während der Corona-Pandemie, um in Zeiten der Lockdowns weiterhin Eheschließungen zu ermöglichen. Unterschrieben wurde dabei mit elektronischer Signatur, lediglich der Standesbeamte musste vor Ort sein. Auch die Nationalität der Heiratswilligen spielte dabei keine Rolle. Etliche gleichgeschlechtliche Paare aus China nutzten diesen Weg laut Medienberichten, um heiraten zu können, was ihnen in China verwehrt blieb. In einigen Ländern der Erde wird die Ehe aber anerkannt. So etwa in Israel, wo mehrere Paare die dortige Anerkennung ihres Ehestatus vor dem Verwaltungsgericht erstritten.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art, der in Deutschland verhandelt wurde. Im Jahr 2022 wollten auch ein Türke und eine Bulgarin ihre Videokonferenz-Ehe von deutschen Behörden anerkannt bekommen. Es ging darum, dass der türkische Ehemann eine Aufenthaltsgenehmigung in der EU erhalten wollte. Dies wurde von den Gerichten wie im aktuellen Fall abgelehnt (VG Düsseldorf, 7 L 122/22).

(mki)

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